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Der Referentenentwurf für die nächste AMG-Novelle liegt vor. (Foto: Bilderbox)

Der Referentenentwurf für die nächste AMG-Novelle liegt vor. (Foto: Bilderbox)

AMG-Novelle

Deutsches Preisrecht auch für ausländische Versand-Apotheken

Berlin - Die Arzneimittelpreisverordnung soll künftig per Gesetz auch für Versandapotheken im Ausland gelten. Dies sieht der Referentenentwurf für das „Zweite Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ vor.

Die Änderung soll in § 73 Abs. 1 Arzneimittelgesetz (AMG) erfolgen. Diesem wird folgender Satz angefügt:  „Die Arzneimittelpreisverordnung, die auf Grund von Satz 1 erlassen worden ist, gilt auch für Arzneimittel, die gemäß § 73 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden.“

In der Begründung zum Referentenentwurf heißt es dazu:

„Es wird klargestellt, dass die Arzneimittelpreisverordnung auch für den Versandhandel aus dem Ausland nach Deutschland gilt. Die Regelung dient der Rechtssicherheit und der Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Versandhandelsapotheken, die in Deutschland Arzneimittel vertreiben, unabhängig davon, ob sie ihren Sitz in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben. Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 9. September 2010 (Az.: I ZR 72/08) handelt es sich um eine Klarstellung, die allerdings durch die abweichende Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 28. Juli 2008 (Az.: B 1 KR 4/08 R ) und die anstehende nicht kurzfristig zu erwartende Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes angezeigt ist.“

Kirsten Sucker-Sket / 02.12.2011, 18:30 Uhr

Kommentare:

Gunnar Müller / Detmold sagt:
06.12.2011 13:28

Meine am 2.12. gestellten Fragen haben sich auch durch Lesen des Referentenentwurfes nicht beantwortet.

Mehr denn je:

Eine Belieferung von (inländischen)GKV-Rezepten durch (ausländische)EU-Apotheken ist ebenso abwegig wie die sich dann ableitende Preis-, Rabatt-, Herstellerrabatt- etc. Wettbewerbs-/Globalisierungs-Diskussion.

Solange es kein EU-einheitliches Gesundheits-/Steuerwesen gibt, muß gelten:

KEINE GKV-Belieferung durch ausländische Apotheken !

Komisch:

Bei den ärztlichen Leistungen ist mir eine derartige (In-)Fragestellung nicht bekannt...........

eimer sagt:
06.12.2011 09:14

@ zu ein leser:
die kassen veröffentlichen ihre gewinne? na prima, sicher haften sie auch als einzelunternehmer und sorgen im ganzen system für transparenz...
sorry, äpfel sind nun mal keine birnen.
und falls es sie wirklich interessiert, können sie die zahlen der apotheken er"googeln". zwar nicht für jede einzeln, aber für die gesamtheit - und mehr machen die kranken kassen auch nicht.

ein leser sagt:
06.12.2011 08:03

naja - die kassen veröffentlichen ihre gewinne wenigstens. von den apotheken wäre mir selbiges verhalten neu.

und was die vielgepriesene beratung betrifft - auf die beruft sich so mancher apotheker zu recht. aber eben nicht jeder daher kann das meiner meinung nach nicht als allgemeinbegründung für jegliche überholte wettbewerbsbeschränkung herhalten.

Apotheker55 sagt:
05.12.2011 11:44

in der FAZ lese ich gerade, dass die Kassen bis Jahresende wahrscheinlich 8 Mrd Euro Überschuss machen......

Apotheker B sagt:
04.12.2011 20:30

@versender

Sie sind mir ja ein ganz großer Betriebswirt und ein noch größerer Volkswirtschaftler.

Dieser Beitrag ist so wertvoll, dass die Büchse der Pandora dagegen wie der heilige Gral erstrahlt.

Gunnar Müller / Detmold sagt:
03.12.2011 11:47

@ versender

Nichts gegen Foren, aber Ihr nicht zu überbietender Zynismus u.a. in Formulierungen wie "mehr Apotheken als (von Ihnen??) benötigt" und (in diesem Zusammenhang??) "Euthanasie" sollte vielleicht besser der Anonymität Ihrer Person vorbehalten bleiben......

@ eva

"Heulerei"? Die Ungleichbehandlung von vor-Ort-Apotheken im Verhältnis zu Versand-"Apotheken" und ausländischen Versendern stinkt doch zum Himmel!

Und ich werde nicht müde werden, diesen gesetzlich hervorgerufenen Mißstand anzuprangern.

Im übrigen:
Mir scheint auch weiterhin, daß der o.g. Artikel auch weiterhin mehr Fragen aufwirft als daß er Anworten gibt.........

Apotheker55 sagt:
03.12.2011 10:47

@versender: wo haben Sie den Blödsinn her? Auch Ihr Vokabular ist grenzwertig: Euthanasie usw....
Ich darf Ihnen aber das Gleiche wünschen

versender sagt:
02.12.2011 20:45

Die Gewinnspannen der Apotheken sind immer noch so groß, dass sich mehr Apotheken halten können, als benötigt werden.
Die einstige Autofahrernation Deutschland ist zur Pharma-Kolonie degeneriert: 2009 wurden deutschlandweit bereits 21.570 Apotheken gezählt – deutlich mehr als das Land Tankstellen hat (14.506). Experten machen emissionsbedingte Schuldgefühle und den freien Wettbewerb der Kraftstoff-Dealer für den erschreckenden Anstieg des Medikamentenkonsums verantwortlich. Besonders der zweite Faktor sei fürs Arzneimittelgeschäft minderbedeutsam.

Die kundschaft sieht Einsparmöglichkeiten. Priorisierung, Triage und Euthanasie sollten nicht länger der Nachfrageseite vorbehalten bleiben. Ergo Dezimation

Eva sagt:
02.12.2011 20:29

"leisten DIE Nachtdienste/Rezepturen/BtM/Beratung vor Ort....???"

Immer die selbe Heulerei!

Gunnar Müller / Detmold sagt:
02.12.2011 19:42

"Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Versand-"Apotheken" ............??

Müssen die ausländischen Apotheken jetzt den höheren deutschen MWSt-Satz an den deutschen BMF abführen
und
dürfen sie jetzt nur noch die deutsche Marge auf ihre billigen AEK's aufschlagen
und
müssen sie jetzt den deutschen GKV'n den deutsche KrankenKassenRabatt abdrücken (warum eigentlich keinen höheren; oder leisten DIE Nachtdienste/Rezepturen/BtM/Beratung vor Ort....???)
und
müssen die jetzt den HerstellerRabatt an die deutschen KrankenKassen abführen??

Oder:

dürfen die einfach nur weiterhin Geld machen und Rabatte geben ohne Ende und zu den deutschen Preisen abrechnen
- ohne Beratung und ohne mehr...

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