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Bundesrat wählte CDU-Politiker Peter Müller zum Verfassungsrichter. (Foto: Peter Müller)

Bundesrat wählte CDU-Politiker Peter Müller zum Verfassungsrichter. (Foto: Peter Müller)

Bundesverfassungsgericht

Peter Müller zum Verfassungsrichter gewählt

Berlin - Erwartungsgemäß hat der Bundesrat den ehemaligen Ministerpräsident des Saarlandes, Peter Müller, zum Verfassungsrichter gewählt. Die Länderkammer wählte den 56-jährigen Juristen einstimmig. Der CDU-Politiker folgt auf Professor Dr. Udo di Fabio in den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts.

Müllers Ernennung war kritisiert worden, weil damit ein bis zuletzt aktiver Politiker unmittelbar in das Bundesverfassungsgericht einzieht. Aus der Zeit vor seiner Politik-Karriere verfügt Müller aber über juristische Erfahrung. Der Jurist war als Richter am Amtsgericht Ottweiler und später am Landgericht Saarbrücken tätig, bevor er 1990 für die CDU in den saarländischen Landtag einzog. 1999 gewann er die Landtagswahl und löste SPD-Ministerpräsident Reinhard Klimmt ab.

2006 unterstützte Müller als Ministerpräsident im Streit um die Saarbrücker DocMorris-Apotheke seinen damaligen Gesundheits- und Justizminister Josef Hecken (CDU). Hecken hatte das im nationalen Recht geltende Fremdbesitzverbot mit Verweis auf EU-Recht gebrochen.

Im vergangenen Januar kündigte Müller seinen Rückzug aus der Politik an. Seit August 2011 ist Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) neue Ministerpräsidentin des Saarlandes.  

Lothar Klein / 25.11.2011, 16:32 Uhr

Kommentare:

Apotheker B sagt:
26.11.2011 14:43

Danke DAZ,
gute Recherche um zu Wissen.

p.b. sagt:
26.11.2011 09:54

Ich habe mich jetzt als Landapotheker für eine Professorenstelle beworben.Leider fehlt mir das passende Parteibuch.

pilzejosef99 sagt:
25.11.2011 18:26

da hat man wohl den bock zum gärtner gemacht,zumindest für uns apotheker.

Apotheker55 sagt:
25.11.2011 17:46

diese Ernennung ist gelinde gesagt unverständlich. Ein Mann mit kreativer Auslegung von Recht hat im Verfassungsgericht nichts zu suchen. Der Staat macht sich weiter unglaubwürdig.

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