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Apothekerkammer Nordrhein protestiert gegen Retaxationsflut. (Foto: ABDA)

Apothekerkammer Nordrhein protestiert gegen Retaxationsflut. (Foto: ABDA)

Apothekerkammer Nordrhein

Protest gegen Retaxationsflut der Kassen

Düsseldorf - In einer Resolution hat die Apothekerkammer Nordrhein gegen das „Retaxationsgebahren von Krankenkassen“ protestiert. „Die nordrheinischen Apothekerinnen und Apotheker fordern die betroffenen Krankenkassen dringend dazu auf, zu einer Versorgungs- und Vertragspartnerschaft zurückzukehren, die unerlässlich zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten ist“, heißt es in dem Beschluss der Kammerversammlung Nordrhein.

Auslöser ist der Ärger über die steigende Zahl von Retaxationen durch die BKK Novitas und anderer Betriebskrankenkassen. Apotheken erfüllten mit der Abgabe ärztlich verordneter Arzneimittel ihren öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrag. Gleichzeitig helfen sie dadurch der Krankenkasse, ihrer im Verhältnis zum Versicherten bestehende Leistungsverpflichtung nachzukommen. Als Pendant zu der Lieferverpflichtung bestehe ein Vergütungsanspruch des Apothekers gegen die Krankenkasse.

„Diesen negieren einzelne Kassen durch ihr fragwürdiges Retaxationsgebahren und beeinträchtigen dadurch massiv die Apotheken bei der Erfüllung ihrer Kernaufgabe, der Sicherstellung einer unverzüglichen Patientenversorgung“, heißt es in der Resolution weiter. Insbesondere der hochsensible Bereich der Versorgung mit Betäubungsmitteln dürfe nicht gefährdet werden: „Hier werden nicht nur Apothekerinnen und Apotheker verunsichert, sondern auch die beteiligten Ärzte, deren vermeintlich falsche Verschreibungspraxis mit fragwürdigen Argumenten beanstandet wird.“

Gleichzeitig erwarteten die nordrheinischen Apothekerinnen und Apotheker, dass in den entsprechenden Arzneimittellieferungsverträgen das Primat der Versorgung durch die Apotheke vor formellen Anforderungen eindeutig und rechtssicher verankert werde. So sollte die nachträgliche Heilung von formellen Fehlern und Aufwandserstattungen bei unberechtigten Retaxationen durch die Krankenkassen vereinbart werden.

 

Lothar Klein / 17.11.2011, 11:42 Uhr

Kommentare:

Winfried Meyer sagt:
19.11.2011 10:33

Da sich diese bodenlos-frechen Ungereimtheiten in NRW geographisch (gerichtsänsässig ?) abspielen, hier u.a. auch der NRW-Link :
www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/buergerbeteiligung-wahlen/informationsfreiheit.html

Raus aus dem eigenen "Inszest" des Jammertales ! Über den Tellerrand sich "Anleihen" holen bzgl. des "WIE" einer Vorgehensweise :
www.deutsche-apotheker-zeitung.de/spektrum/news/2011/11/17/transparency-klagt-gegen-kbv.html

Winfried Meyer sagt:
19.11.2011 10:29

Im Novitas-BKK-Faltblatt steht :
"[...] was RETAXATION bedeutet, nämlich "dass wir für bereits bezahlte, aber unkorrekte BtM-Rezepte das Geld von den betreffenden Apotheken ZURÜCKFORDERN".

Einer (Rück)Forderung kann man "normalerweise" (BGB und HGB) WIDERSPRECHEN, BEVOR sie VERRECHNET/eingetrieben wurde auf welcher Rechtsgrundlage ? Eine K.d.Ö.R. mag ja noch vielleicht dazu berechtigt (?) sein ähnlich Finanzamt oder "Knöllchen"-Abteilungen der Städte/Gemeinden (Ordnungswidrigkeiten), doch ein Outsourcing-Inkasso-Büro in GmbH oder gar in Ltd. ??? ... Die GmbH-Haftung für (nachträglich womöglich gerichtlich festgestelltes) grobfahrlässiges Inkasso-Handeln endet bei wieviel Euro ??? ... im Vergleich zu den Retax-Summen mehr...

Dr. Peter Post sagt:
18.11.2011 21:37

Apothekerverbände müssen wissen: Kassen und Apotheker sind nicht Vertragspartner, sondern Vertragspartei.

ad sagt:
18.11.2011 19:51

mit fadenscheinigen Vorwänden nicht zahlen wollen-das ist organisiertes Verbrechen

Doris Gölz sagt:
18.11.2011 17:53

Kann mich dem nur anschließen. Die Versorgung der Patienten muss im Vordergrund stehen, und die Apotheker dürfen dafür nicht noch abgestraft werden, indem sie die Arzneimittel für die Patienten finanzieren. Das verstößt gegen alle guten Sitten!

Stavenhagen-Neumann sagt:
18.11.2011 09:50

alle "Fehler" sollten heilbar sein. Welche Vollpfosten haben denn überhaupt erst solche unmögliche Verträgen unterschriebne? Wenn es Juristen waren, sollten sie noch mal eine Universität besuchen. Wenn es Apotheker waren, hätten sie einen guten!! Juristen vorher fragen sollen. Werden wir denn nur von Dilettanten vertreten?! Wofür zahle ich denn diese horrenden Beiträge? Uns wurde immense Arbeit aufs Auge gedrückt um diese sch... Rabattverträge umzusetzen, und zum Dank retaxieren die Kassen auf null, wenn man vor lauter Wald die Bäume nicht mehr sieht. Für mich hat noch immer oberste Priorität, dass der Patient schnellstens mit dem richtigen Wirkstoff in der richtigen Dosierung versorgt wird. Offensichtlich ein luxuriöser Standpunkt!

dietmar frensemeyer sagt:
18.11.2011 09:02

zu solchen vermögenswirksamen Schikanen gehört auch

3 x 100 mit !! statt 300
Sind Ärzte denn BLÖDE oder wir Apotheker ALLE?
Wohl eher solche Verträge ....

in meinem Fall waren da mal schnelll 1500Euro weg ....

Drinhaus sagt:
17.11.2011 18:59

Richtig!
Die Rückkehr zur "Versorgungspartnerschaft" und nachträgliche "Heilungsmöglichkeit" (die jeder andere Berufsstand in Anspruch nehmen darf) fordern nicht nur die nordrheinischen Apotheker(innen) sondern alle Pharmazeuten in Deutschland.

Sven Larisch sagt:
17.11.2011 18:42

Na endlich!
Müssen sich Apotheker bei korrekter Versorgung gefallen lassen das Krankenkassen unpartnerschaftlich einen Gesamtabzug machen, obwohl nur winzige Formalitäten nicht stimmen.
Wer hat denn festgelegt das der Arzt nicht nur "Wechsel alle 72 h" schreiben kann als Anweisung, die eh bei der Apotheke verbleibt und nicht noch zusätzlich schreibt "Alle 72 h 1 (ein) Pflaster wechseln" Sich die BtmVVo nach gut dünken auslegen können die Krankenkassen und ihre beratenden ApothekerInnen (!!!) - aber dermaßen an der Realität vorbei.
Und wo Bitte ist denn der Unterschied zwischen "lt. ärztlicher Anweisung" und "gemäß schriftlicher Anweisung"? Kann mir das die KK und ihre Handlanger verraten? Ich denke nicht. Und zudem "gemäß mehr...

Elisabeth Jedamzik sagt:
17.11.2011 18:07

Wo bleiben die Anderen ?

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