Quedlinburger Kreis

Pieck-Attacke gegen ABDA-Führung: Die Treppe muss von oben gekehrt werden

Quedlinburg - 07.11.2011, 09:48 Uhr


In einer Brandrede hat der frühere Sprecher der ABDA-Geschäftsführung Dr. Johannes Pieck beim Treffen des Quedlinburger Kreises der Spitze der Bundesvereinigung Deutscher Apotheker (ABDA) Fehler und Versäumnisse in der politischen Arbeit und in der Interessenvertretung der Apotheker gegenüber der Politik vorgeworfen.

Eine Presseerklärung der ABDA, in der der Verband unter der Überschrift „ABDA freut sich auf konstruktive Diskussion“ den Verordnungsentwurf als solide Basis für konstruktive Gespräche gewertet hatte, bezeichnete Pieck als „Mist“. Die wäre bei ihm als Sprecher der Geschäftsführung so gleich im Papierkorb gelandet, so Pieck. In Hinblick auf den Inhalt des Verordnungsentwurfs und vor allem im ordnungspolitischen Kontext mit der Zulassung von Versandhandel und Filial-Apotheken sei dies aber in der Tat kein Anlass zur Freude, wie die ABDA meine.

In seinem von den Teilnehmern des Quedlinburger Kreises als „Philippika“ aufgenommenen Vortrag kritisierte Pieck die Politik und Handlungsweise des ABDA-Vorstandes mehrfach scharf. Die ABDA habe in ihrem Umgang mit der Politik, mit Ungeschicklichkeiten und Unhöflichkeiten die Apothekerschaft „in eine unerträgliche Situation manövriert“. Nach dem Prinzip der vielfach zitierten schwäbischen Hausfrau müsse im Berliner Apothekerhaus jetzt eine „Kehrwoche“ abgehalten werden. Pieck in seiner bekannten Deutlichkeit: „Die Treppe wird immer von oben nach unten gekehrt“.

Pieck zitierte einen namentlich nicht genannten Mann aus der Wirtschaft, der bereits vor dem Apothekertag erklärt habe, der Kontakt der ABDA zu allen politischen Parteien sei massiv gestört. In einer Zeit, in der ganz offensichtlich fundamentale Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministerium und ABDA bestünden, seien noch gravierende atmosphärische Störungen hinzugetreten. „Das ist fatal und ein nicht hinnehmbarer Zustand“, sagte Pieck.

Inzwischen gingen Politiker, soweit möglich, einzelnen ABDA-Repräsentanten bewusst aus dem Wege. Die SPD-Opposition habe man nach dem Regierungswechsel 2009 lange Zeit „links liegen gelassen“. Inzwischen habe man hoffentlich eingesehen, dass die Erkenntnis, die Opposition von heute ist die Regierung von morgen, mehr sei als politische Theorie. 

Heftig kritisierte Pieck den Umgang der ABDA-Spitze mit der Geschäftsführung im Berliner Apothekerhaus. Man vertrete den Standpunkt, „für Politik ist der Vorstand zuständig, nicht die Geschäftsführung“, und übersehe, dass es eine genuine Aufgabe der Geschäftsführung eines Bundesverbandes sei, die politischen Beschlüsse des Vorstandes gegenüber Politik und Öffentlichkeit umzusetzen.

Tatsächlich werde die Geschäftsführung in zahlreiche wichtige Vorgänge nicht eingebunden und nähme auch an wichtigen Gesprächen mit der Politik nicht immer teil. Die Verbandspolitik sei keine „reine Privatsache“ von Personen, auch wenn diese gewählt seien. Ein nach dem Apothekertag geführtes Gespräch des Präsidiums mit Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) und seinen Mitarbeitern habe ohne den Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz stattgefunden. „Es ist eine Verschwendung von Ressourcen, die Geschäftsführung so zu behandeln, wie sie behandelt wird“, sagte Pieck.

Zudem rügte Pieck, in der ABDA würden unbequeme und abweichende Meinungen nicht genügend diskutiert, sondern eher unterdrückt. Einwände und Widerspruch einer Geschäftsführung, die gegenüber dem Verband sachkundig und loyal sei, seien keine Störungen oder Verlängerungen von Sitzungen, sondern bereicherten einen dringend notwendigen Diskussionsprozess und müssten als die anstrengenste Variante von Loyalität uneingeschränkt akzeptiert werden. Es sei typisch, dass in Quedlinburg die Deutsche Apotheker Zeitung bei der Tagung des Quedlinburger Kreises anwesend sei, nicht aber die Pharmazeutische Zeitung, „die wohl Par ordre du Mufti nicht kommen durfte“ so Pieck.

Pieck befasste sich ausführlich mit dem Verbot von Pick-up-Stellen. Es sei inkonsequent, das Verbot zu fordern und zugleich erkennen zu geben, dass man ein solches Verbot für verfassungsrechtlich unzulässig erachte. Es gäbe genügend Publikationen, die die rechtliche Möglichkeit eines Pick-up-Verbotes durch Änderung des Apothekengesetzes für zulässig hielten. Auf dieser Grundlage könne man ein solches Verbot nicht nur juristisch, sondern auch politisch überzeugend begründen.

Den vollständigen Beitrag lesen Sie in der nächsten Ausgabe der DAZ.


Lothar Klein