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Das Bundesgesundheitsministerium prüft, ob der erhöhte Herstellerrabatt noch gerechtfertigt ist. (Foto: Sket)
Herstellerrabatt
BMG prüft erhöhten Zwangsrabatt
Berlin - Die forschenden Arzneimittelhersteller drängen schon seit Monaten auf eine Überprüfung des von 6 auf 16 Prozent erhöhten Herstellerrabatts für Arzneimittel, die keinem Festbetrag unterliegen. Nun wird im Bundesgesundheitsministerium (BMG) tatsächlich geprüft - so schreibt es das Gesetz schließlich vor.
Mit dem GKV-Änderungsgesetz war der Zwangsabschlag zum 1. August 2010 deutlich erhöht worden – zudem wurde ein Preismoratorium verhängt. Beide klassischen Kostendämpfungsmaßnahmen sollen bis Ende 2013 laufen –so lange wie noch nie zuvor.
§ 130a SGB V bestimmt, dass das BMG die Erforderlichkeit der Abschläge nach Maßgabe der EU-Transparenzrichtlinie (Richtlinie 89/105/EWG) zu überprüfen hat. Die Abschläge sind demnach aufzuheben oder zu verringern, soweit sie nach der gesamtwirtschaftlichen Lage, einschließlich ihrer Auswirkung auf die GKV, nicht mehr gerechtfertigt sind.
Die Hauptgeschäftsführerin des Verbands Forschender Pharma-Unternehmen (vfa) hatte bereits im Juni im Interview mit der DAZ die Überprüfung des Zwangsrabattes gefordert.
Das BMG will nun seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. Bislang wartete man dort noch auf Zahlen, um eine Grundlage für die Entscheidung zu haben. Nachdem der GKV-Schätzerkreis im Oktober seine neuesten Daten vorgelegt hat, sieht sich das BMG nun in der Lage, die Überprüfung vorzunehmen. Die Entscheidung werde „zeitnah“ erfolgen, so ein Ministeriumssprecher gegenüber DAZ.online.
Lesen Sie hierzu auch:
GKV-Finanzentwicklung: vfa fordert Überprüfung des Zwangsrabatts
Kirsten Sucker-Sket / 04.11.2011, 11:48 Uhr
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Reinhard Rodiger sagt:
05.11.2011 12:21Prüft das BMG auch die Auswirkungen des wegfallenden Grosshandelsrabattes?Addiert man dies
zur zu erwartenden Erhöhung des Zwangsrabatts,ergibt sich rein rechnerisch eine sterbende Apothekenlandschaft.Wo bleibt der Aufschrei zur Vernichtung der Existenz?Ausnahmsweise sind doch alle betroffen,die "Grossen" sogar mehr als die Kleinen.
Dr. Peter Post sagt:
04.11.2011 19:31Apotheken zahlen 2,05 von 8,10 = 25,31% Zwangsrabatt. Wieso werden Peanuts von 16% überprüft, ohne die 25,31% in die Prüfung einzubeziehen? Bei einer Rückführung des Herstellerrabatts auf 6% darf der Apothekenrabatt nicht höher als 0,49€ (6% von 8,10) sein, wenn nicht weiterhin gegen das grundgesetzliche Gleichbehandlungsgebot verstoßen werden soll.
Gunnar Müller / Detmold sagt:
04.11.2011 18:36"..... Das BMG will nun seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen......"
Wie lautete noch der § 130 SGB V (alt; geändert durch das AMNOG)zum KrankenKassen-Rabatt:
"Der Abschlag nach Satz 1 erster Halbsatz ist erstmalig mit Wirkung für das Kalenderjahr 2009 von den Vertragspartnern in der Vereinbarung nach § 129 Abs. 2 so anzupassen, dass die Summe der Vergütungen der Apotheken .... leistungsgerecht ist unter Berücksichtigung von Art und Umfang der Leistungen und der Kosten der Apotheken bei wirtschaftlicher Betriebsführung."
Und der § 130 SGB V jetzt aktuell:
"Dabei sind Veränderungen der Leistungen der Apotheken auf Grundlage einer standardisierten Beschreibung der Leistungen im Jahre 2011 zu ermitteln mehr...
Wolfgang Eisele sagt:
04.11.2011 17:12Oh je, ich weiß wie das ausgeht: Das (am Milliardenüberschuß)fehlende Geld müssen sich die Kassen dann woanders holen. Ratet mal, wer sich nicht wehrt: Ärzte? Kliniken? Masseure? Sanitätshäuser? Ach ja, klar: APOTHEKER! Denn sonst könnte es schlimmer kommen!
Elisabeth Jedamzik sagt:
04.11.2011 16:56Tja, uns fehlt halt diese Transparenzrichtlinie. Und selbst wenn, wäre sie bei Verhandlungen unserer Standeszertreter natürlich ausser Kraft gesetzt worden.
dietmar frensemeyer sagt:
04.11.2011 16:28AHA .. wie prophezeit .... aber der Apotheker , der blickt stumm auf dem ganzen Mist herum .....