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Apothekern fehlt die Kompetenz für die Umsetzung der Wirkstoffverordnung, meint die KV Hessen. (Foto: ABDA)
ABDA/KBV-Modell
KV Hessen: Klares Nein zur Wirkstoffverordnung
Berlin - Hessens Ärzte lehnen das im ABDA/KBV-Modell vorgesehene Mitspracherecht der Apotheker bei der Verordnung von Medikamenten deutlich ab. Der einzig Verantwortliche für diesen wichtigen Therapiebereich könne nur der behandelnde Arzt sein, konstatierte am vergangenen Samstag die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen in einem Beschluss.
Das geplante Versorgungsstrukturgesetz sieht einen Modellversuch für das zwischen ABDA und KBV ausgehandelte Versorgungskonzept vor. Danach hängt nach der Wirkstoffverordnung des Arztes die Entscheidung, welches konkrete Präparat der Patient erhält, vom Apotheker ab. Durch diese Regelung sehen die hessischen Ärztevertreter vor allem die Therapiefreiheit und Therapiehoheit der behandelnden Ärzte infrage gestellt: Dadurch werde die lange bestehende, vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung in erheblichem Maße gestört – den Apothekern fehle es an wichtigen Hintergrundinformationen zur vom Arzt ausgestellten Verordnung, behaupten sie.
Auch bei der Medikation chronisch Kranker sehen die hessischen Ärzte einen Schwachpunkt des Konzepts: Es sei ungeklärt, wie die multimorbiden Patienten, die regelmäßig mehr als fünf Medikamente nehmen, überwacht werden und welche Überwachungsregeln gelten sollen.
Die hessische Ärzteschaft drückt ihre Ablehnung sehr deutlich aus: „Die KV Hessen sieht keinen Anlass, den Apothekern die Rolle eines Mitbehandlers des Patienten zukommen zu lassen. Der Apotheker hat in der Regel keine ausreichende Kenntnis der Anamnese, der Diagnosen und des Therapiekonzepts des Patienten. Dem Apotheker fehlen also alle Grundlagen, eine medizinisch sinnvolle und begründete Therapieentscheidung zu treffen.“
Juliane Ziegler / 02.11.2011, 09:41 Uhr
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Elisabeth Jedamzik sagt:
03.11.2011 17:49@ Banane :
das Highlight : Wirkstoff mit Kreuz !
oder Metohexal ratio ! Oder (hatte ich echt mal) "Penicillin billix!" (der arzt gab der Helferin die Anweisung : irgendein billiges Penicillin )
Soviel zur hehren Therapiehoheit.
Bernhard sagt:
03.11.2011 11:10zu Pillenliesel
meinen Glückwunsch, Sie haben die Sachlage auf den Punkt gebracht,
es ist genau so , wie Sie es geschildert haben.
allerdings stehen die allgemeinärzte
bereits kurz vor der Kastration, in ihrer aufgeblasenheit merken die es nicht einmal
Banane (Stefan Haydn) sagt:
03.11.2011 10:53Das ganze ist für mich nur erneut Beleg dafür, daß die Ärzte heillos überfordert sind. Was gibt der Arzt denn bitte noch aus der Hand?
Die meisten Ärzte schrecken vor dem "aut idem"Kreuz zurück, verordnen zum Großteil nur noch den Wirkstoff (vielleicht ja auch unbewußt?)oder wie soll man Allopurinol 300 bzw. Metoprolol Succ 47.5, etc. sonst interpretieren?
Bei BTM-Verschreibung wird aus Angst vor Regress in manchen Fällen auch der Wirkstoff verordnet, unter Mißachtung der BTM-Verschreibungsverordnung, denn die Beladungsmenge fehlt. Fragt man nach und gibt dem Arzt sogar Empfehlungen an die Hand, so bekommt man öfter zu hören:
"Laut KV sollen wir nur noch den Wirkstoff verordnen!" Basta!
WAS SOLL BITTE DIESES FADENSCHEINIGE HERUMGEEIERE?
mehr...
Elisabeth Jedamzik sagt:
02.11.2011 19:56Ein klares Votum; nicht rational sondern Machterhalt zementierend. Wo ist der Unterschied zwischen WirkstoffVO und namentlich , aber verunmöglicht durch Rabattvertrag?
Oder wirklich blanke Unwissenheit über die Realitäten in der Apotheke. das wäre in der Tat ein geistiges Armutszeugnis!
Pillenliesel sagt:
02.11.2011 19:48@ junger Kollege:
um die Therapiehoheit geht es gar nicht, sie ist nur ein Synonym für Macht: wer ist Koch und wer Kellner!
etwas volkstümlicher ausgedrückt :
Schwänzemessen !
(Aber die Docs haben noch nicht so ganz geschnallt , dass die Kassen sie dort anatomisch schon etwas gestutzt haben!)
Praktiker sagt:
02.11.2011 18:11Der Fall KBV- Modell ist doch sonnenklar:
Wunschdenken der Apotheker gegen Realitätsdenken der Ärzte!
Und die Kassen zahlen nicht zweimal:
Einmal für die Medikamente und dann nochmal für das AM-Management!!!
Liebe ABDA-Kollegen,
b e e r d i g t das Modell!
Apotheker55 sagt:
02.11.2011 16:27ich versteh es auch nicht. Die Ärzte polemisieren gegen etwas,das gar nicht zur Diskussion steht. Im Prinzip haben wir schon jetzt die Wirkstoffverordnung, zumindest bei den Medikamenten, die den Rabattverträgen unterliegen, weil es vollkommen egal ist, welche Firma der Arzt verordnet.(außer aut idem ist ausgeschlossen)
Schon einmal stand die Wirkstoffverordnung zur Debatte, mit gleichen heftigen Reaktionen seitens der Ärzteschaft. Scheint ein rotes Tuch zu sein. Ein Arzt sagt damals zu mir: nun fahrt ihr nach Mallorca.... (!)Gehts nur darum, Vorteile bei den Herstellern abzugreifen???
Mann oh mann, da verzichte ich gerne drauf!
junger Kollege sagt:
02.11.2011 15:15Kann mir mal jemand helfen. Der Arzt gibt doch seine Therapiehoheit nicht auf wenn er einen Wirkstoff verordnet. Was glauben die Ärzte denn, das ich ein Bisoprolol in ein Enalapril tausche oder was.
Dem Apotheker fehlen alle Grundlagen eine Therapieentscheidung zu fällen. Mach ich das? Ich gebe doch das ab was der Arzt verordnet. Schnallen die das bei der Ärzteschaft nicht oder bin ich nur dumm. Aber Krankenkassenmitarbeiter dürfen das mit Rabattverträgen vorschreiben welches Medikament der Patient bekommt?? Wo ist dennda die Therapiehoheit? Ich versteh die Welt nicht mehr...
Dr. Schweikert sagt:
02.11.2011 10:08Hat die Abda da ein Wolkenkuckuksheim gebaut. Jetzt wird s eng, denn es geht um nichts weniger als die Zukunft des Apothekers als Heilberufler. Ich hatte schon oft angemahnt, daß wir für die Betreuung der Patienten mehr brauchen als die Medikationsliste. Jetzt habt Ihr es Schwarz auf Weiss! Man hätte zuerst die Vorrausetzungen schaffen müssen und erst dann ein Konzept stricken sollen!