Verblisterung in der Heimversorgung

CDU stellt sich bei Honorierung quer

Berlin - 25.10.2011, 09:32 Uhr


Der Bundesverband der klinik- und heimversorgenden Apotheker (BVKA) fordert für die Bereitstellung eines Medikationsmanagements für Pflegeheimbewohner und das anschließende Stellen/Verblistern von Arzneimitteln eine angemessene Vergütung. Er sieht hier die Politik gefordert. Der CDU-Gesundheitspolitiker Michael Hennrich spielt den Ball jedoch an die Selbstverwaltung zurück.

Patientenindividuelle Verblisterung – für die einen Apotheker ist es das Zukunftsthema, für andere ein Schreckgespenst. Der BVKA sieht die Verblisterung – etwa für Heimbewohner, langfristig aber auch in der ambulanten Pflege – als sinnvolles Instrument, die Arzneimittelsicherheit zu verbessern. Um seiner Meinung mehr Öffentlichkeit zu verschaffen, hielt der Verband gestern Nachmittag seine erste politische Veranstaltung in Berlin ab. Detlef Steinweg, stellvertretender Vorsitzender des BVKA, forderte hier mehr Rechtssicherheit beim Verblistern und der Abrechnung. Und er betonte zugleich, wo die heimversorgenden Apotheker ihre zentrale Aufgabe sehen: „Verblistern ohne Medikationsmanagement ist Unsinn“.

Wie der Preis für patientenindividuelle Blister zu berechnen ist, ist in der Arzneimittelpreisverordnung nicht geregelt. Wer eine Honorierung will, muss sich mit seinen Partnern – den Kassen und Heimen – vertraglich einigen. „Sie hätten alle Gestaltungsmöglichkeiten“, erklärte so auch Hennrich, der sich in der Diskussionsrunde als einziger Politiker schlagen musste. Es sei „verwunderlich, dass hier nach dem Staat gerufen wird“. Hennrich verwies auf das Dilemma, in dem er sich befinde: Von verschiedenen Verbänden erhalte er derzeit die unterschiedlichsten Aussagen zum Thema Verblisterung – „ich habe da den Überblick verloren“, räumt er ein. Er forderte den BVKA daher auf, einen in der Apothekerschaft abgestimmten Vorschlag zu unterbreiten. Gemeinsam mit dem Deutschen Apothekerverband bzw. der ABDA sollte man nach einer Lösung suchen, die die Offizin-Apotheke stärkt. Dies betonte Hennrich immer wieder: „Wir wollen keine Strukturen, wo sich Herstellerbetriebe das Sahnehäubchen abschöpfen und die Offizin-Apotheke für den Rest zuständig ist“. Auch vor mit Apotheken konkurrierenden Dienstleistern wie Medco – bis vor einigen Wochen noch als Medco/Celesio unterwegs – sollte man sich aus seiner Sicht hüten. Die Koalition wagt sich angesichts der für sie offenbar wenig durchsichtigen Situation nicht vor – sie setzt lieber auf die Zuarbeit der Apothekerverbände: „Wenn es dann schief geht, wissen wir, wer die Verantwortung hat“, so Hennrich.

Dennoch: Eine kalte Abfuhr bekam der BVKA nicht. Hennrich zeigte sich gesprächsbereit und betonte, dass im Rahmen der Pflegereform und der für das kommende Jahr anstehenden AMG-Novelle Gelegenheit für gesetzliche Regelungen ist. Der bisherige Entwurf der Apothekenbetriebsordnung befasst sich zwar technisch mit der Verblisterung – die Honorierungsfrage bleibt allerdings auch hier offen. Hier könnte nach Vorstellung des BVKA auch noch mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.

Im Mai hatte der BVKA seine Bad Homburger Erklärung zur Heimversorgung verabschiedet: Sieben Thesen, die für mehr Arzneimittel- und damit für mehr Patientensicherheit in Heimen sorgen sollen. Im Zentrum steht dabei das elektronische Medikationsmanagement als Leistung des Apothekers. Im Anschluss steht das Stellen/Verblistern der Arzneimittel. Für diese zusätzlichen Dienstleistungen wollen die Apotheker auch eine zusätzliche Honorierung. 40 Euro pro Medikations-Check sowie eine monatliche Pauschale von fünf Euro pro Patient seien „angemessen“, heißt es in der Bad Homburger Erklärung. Übernimmt die Apotheke zudem das Stellen/Blistern, sollten nochmals 3,50 pro Patient und Woche hinzukommen.


Kirsten Sucker-Sket