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Vom AOK-Chef zum "Einzelsachverständigen": Hermann zerreißt ABDA/KBV-Konzept. (Foto: Sket)

Vom AOK-Chef zum "Einzelsachverständigen": Hermann zerreißt ABDA/KBV-Konzept. (Foto: Sket)

Anhörung Versorgungsstrukturgesetz

Hermann: ABDA/KBV-Konzept völlig verfehlt

Berlin - In der Gesundheitsbranche ist er als „Mr. Rabattvertrag“ bekannt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat den baden-württembergischen AOK-Chef Dr. Christopher Hermann trotzdem als „Einzelsachverständigen“ für die Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages zum Versorgungsstrukturgesetz benannt. Wenig überraschend kommt Hermann in seiner Stellungnahme zum ABDA/KBV-Arzneimittelkonzept zu einem vernichtenden Urteil: „völlig verfehlt“.

„Der vorgesehene Modellversuch wurde bereits bis hin zur politischen Spitze des BMG als angebliche Alternative zu den Arzneimittelrabattverträgen der Krankenkassen bezeichnet. Bei Schwächung der Arzneimittelrabattverträge werden indessen hohe reale Einsparungen für die GKV (2010:1,3 Mrd. EUR), mit denen Zusatzbeiträge für die Versicherten vermieden werden, leichtfertig zur Disposition gestellt“, schreibt der stellvertretende Vorsitzende der AOK Baden-Württemberg in seiner Stellungnahme.

Es gelte zu beachten, dass Arzneimittelrabattverträge nach dem strikten Regelwerk des EU-rechtlich vorgeformten Kartellvergaberechts (§§ 97 ff. GWB) ausgeschrieben und bezuschlagt seien. „Eingriffe Dritter, die die Vertragsumsetzung behindern, können ggf. massive Schadensersatzforderungen negativ betroffener pharmazeutischer Unternehmen auslösen und im weiteren auch der Krankenkassen wegen entgangener Einsparpotenziale nach sich ziehen“, droht Hermann sogar unverhohlen mit finanziellen Konsequenzen.

Als „wenig seriös“ beurteil Hermann zudem die von der ABDA genannten Einsparpotenziale: „Die vorliegenden Berechnungen des ABDA/KBV-Modells adaptieren zum einen völlig unreflektiert theoretische Einsparpotenziale aus (teilweise mehr als 10 Jahre alten) US-amerikanischen Untersuchungen und (ebenfalls älteren) WHO-Ermittlungen zur Patientencompliance auf deutsche Verhältnisse, zum anderen gehen sie bei der Ermittlung von angeblichen Einsparpotenzialen offensichtlich von Arzneimittelbruttoausgaben in der GKV aus und nicht von den tatsächlich durch die Krankenkassen gezahlten (rabattierten) Nettopreisen.“

Auf Ablehnung stößt bei Hermann auch die vorgesehene Schiedsstellenregelung zur Umsetzung eines Modellvorhabens. „Der erzwingbare Abschluss einer Vereinbarung zu einem Modellvorhaben konterkariert die bislang vorhandene Modellvorhabenskonzeption.“ Die Vorstellung des Gesetzgebers bei Vereinbarungen von Modellvorhaben sei bisher letztlich stets eine Win-Win-Situation der Vertragspartner gewesen. Eine Weiterentwicklung der Versorgung über die in § 63 SGB V definierten Ziele solle und dürfe den Beteiligten nur auf „freiwilliger Basis“ zugemutet werden.

Hermann: „Einen Zwang zur satzungsmäßigen Umsetzung gegen den Willen der Selbstverwaltung kann es nicht geben.“ Dies breche mit dem Prinzip der Satzungsautonomie der Krankenkassen und der grundsätzlichen Konzeption von Modellvorhaben. Letztlich greife der Entwurf damit in die Grundlagen der Selbstverwaltungsrechte der Krankenkassen massiv ein und „ist als völliger Fremdkörper im Kontext mit kassenindividuellen Modellvorhaben auch deshalb völlig verfehlt“.

Lothar Klein / 18.10.2011, 12:33 Uhr

Kommentare:

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Winfried Meyer sagt:
19.10.2011 17:36

PARTIZIPATIVE Demokratie ...
Denkanstösse aus Frankreich, umsetzbar in Deutschland, projezierbar auf eine Reform der ABDA-Struktur ?

www.zeit.de/politik/ausland/2011-10/frankreich-sozialisten-spd-wahl

Winfried Meyer sagt:
19.10.2011 15:30

zu Eppinger`s 19.10.2011 10:51
"Wie lange können wir uns noch unsere halbherzigen Feierabendfunktionäre leisten?"
Realistisches TIMING ?! :

Eine Art Begründung für die angeblich bereits "finale" Strangulierung der 17.000 (?) Pharmazeuten e.K.s mit 21.500 Betriebsstätten sehen sehrwohl auch SPD-Kreise durch die volkswirtschaftliche Brille einer zwangsbeitragsverpflichteten Solidargemeinschaft darin, daß die APOTHEKERLICHEN Heilberufler-e.K.s (Freie-Unternehmer) die (fast ?) einzigen (Fach)Einzelhändler sind, die in ihrem Tun "FREI" sind von den Mühen innerhalb einer Höchstpreisverordnung, die die Mehrzahl der Apothekerkollegen ablehnt; zumal lt. DAV-Credo der Deutschen-Apothekerschaft nicht zuzumuten sei (warum nicht mehr...

F.P. sagt:
19.10.2011 13:26

Habt Ihr es denn noch immer nicht gemerkt? Eine wirkliche Zusammenarbeit mit den Ärzten gibt es nicht, und Eure Verbesserungsvorschläge sind von niemandem gewünscht. Haltet also bei der ABDA zu solchen Themen endlich die Schnauze und kümmert Euch ausschließlich um unsere eigenen Belange, so wie alle anderen am System beteiligten es auch tun. Das sinnvollste wäre ein Ausstieg aus allen Krankenkassenverträgen und damit einhergehend die Umstellung vom Sachleistungsprinzip auf das Erstattungsprinzip, möglichst mit einer ausgegliederten Arzneimittelversicherung.
F.P.

Eppinger sagt:
19.10.2011 10:51

Wie lange können wir uns noch unsere halbherzigen Feierabendfunktionäre leisten? Wir brauchen dringend mediengewandte PR-Profis, die auf Augenhöhe mit verlogenen Politiker(inne)n und dreisten Krankenkassenfunktionären kommunizieren können und uns dort den notwendigen Respekt verschaffen.Gleichzeitig muss die Basis endlich den Aufstand proben. Schmusekurs und Anbiederung scheitern seit 30 Jahren.

ede sagt:
19.10.2011 10:11

Das Modell ist m.E. kompatibel zu den Rabattverträgen, die zweifelsohne Einsparungen gebracht haben.

Man sollte die Diskussion über das Modell m.E. etwas sachlicher führen.

Spitzweg sagt:
19.10.2011 00:16

@frensenmeyer.
mir fällt da noch ein sündenfall ein.
der heisst wohl Glaeske, wenn ich nicht irre. Aber irre kann man allmählich werden, Vielleicht einfach die Haldol Tropfen morgens grosszügig reinkippen?

Paula sagt:
18.10.2011 22:26

Ich finde vor allem bemerkenswert, dass von der SPD jemand, der so überaus offensichtlich parteilich ist, als Sachverständiger benannt wird. Wäre ich SPD-Mitglied, wäre mir das peinlich.

Uwe Hansmann sagt:
18.10.2011 22:09

So ist das eben, wenn man gut begründete Vorschläge seitens Ärzte- und Apothekerschaft - noch dazu gemeinsam - einbringt.

Sehr geehrter Herr Dr. Herrmann!

Es muß einfach mal raus.

Man kann nicht die Akteure im Gesundheitswesen per Rabattverträge auf der einen Seite zu maximalem Arbeits- und Personaleinsatz zu Gunsten der Krankenkassen zwingen, andererseits auch noch an der Honorarschraube drehen und zu guter Letzt gemeinsame, gut begründete Vorschläge von maßgeblich am System Beteiligten derart abbügeln.

Das Spiel ist einfach zu durchsichtig.

Das Angebot und die Forderungen der Ärzte- und Apothekerschaft stehen. Sie haben sich sachlich politisch damit auseinanderzusetzen - nicht polemisch, wie Sie es gerade jetzt tun.

Die mehr...

w.Otterbein sagt:
18.10.2011 18:20

Test

dietmar frensemeyer sagt:
18.10.2011 17:29

IRRTUM HERR HERMANN - völlig verfehlt sind die Rabattverträge,
volkswirtschaftlich verfehlt und pharmazeutisch verfehlt.
"HERMANN" ist für mich der grösste Sündenfall in der Pahrmazie seit 40 Berufsjahren.

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