Anhörung zum ABDA/KBV-Konzept

vfa: Ärzte und Apotheker wollen nur mehr Geld

Berlin - 13.10.2011, 09:44 Uhr


Der Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa) lehnt das ABDA/KBV-Konzept zur Verbesserung des Arzneimittelmanagements kategorisch ab und sieht darin die bundesweite Einführung einer „Positivliste“ zur Medikation.

Hinter dem Medikationskatalog „versteckt sich letzten Endes eine bundesweit einheitliche, kassenübergreifende Positivliste“, heißt es in der vfa-Stellungnahme zur Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages am kommenden Mittwoch. Und weiter: Es bestehe die „Gefahr, dass ein entsprechendes Modellvorhaben als reines Honorargenerierungsmodell für Ärzte und Apotheker missbraucht wird“. Das ABDA/KBV-Konzept liefere keine belastbaren Nachweise für die damit versprochenen wirtschaftlichen Vorteile.

Mehr noch: Der vfa attackiert in seiner Stellungnahme den aus seiner Sicht damit verbundenen politischen Kurswechsel der Regierungsfraktionen. Die Positivliste sei „ein Instrument, das in den Regierungsfraktionen eigentlich kritisch gesehen wird und dessen versorgungspolitischer und ökonomischer Nutzen von den meisten Partnern im Gesundheitswesen inzwischen skeptisch eingestuft wird“.  Es drohten Therapieeinschränkungen für die Ärzte sowohl mit Blick auf innovative Arzneimittel als auch für Generika, schreibt der vfa. Eine Verbesserung der Arzneimitteltherapie könne durch „eine solche Positivliste“ nicht erreicht werden. Der vfa entrüstet: „Es ist überraschend, dass der Gesetzgeber diesen Weg einschlagen will.“

Die Steuerung der Arzneimittelversorgung durch Arzt und Apotheker sei mit den vorhandenen Instrumenten zudem „nur schwer vereinbar“. Neue Arzneimittel seien durch die frühe Nutzenbewertung „lückenlos reguliert“. Rabattverträge seien daneben das „zentrale Steuerungselement“ für Generika. Darüber hinaus gebe es regionale Arzneimittelvereinbarungen. vfa: „Es ist unklar, warum der Gesetzgeber das ohnehin überkomplexe Steuerungsinstrumentarium“ weiter diversifizieren wolle.

Sollte die Regierungskoalition dennoch das Modellvorhaben im Versorgungsstrukturgesetz verankern, dürften die Krankenkassen nicht zur Teilnahme durch einen Schiedsspruch „zwangsverpflichtet“ werden, fordert der vfa.    


Lothar Klein