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Novitas BKK rudert im Streit um BTM-Rezepte zurück. (Logo: Novitas BKK)

Novitas BKK rudert im Streit um BTM-Rezepte zurück. (Logo: Novitas BKK)

BTM-Rezepte

Novitas BKK rudert zurück

Berlin - Die Novitas BKK rudert zurück: Im Streit mit den Apothekern um die Überprüfung von 60.000 BTM-Rezepten ist die Novitas BKK jetzt um eine Entschärfung bemüht. In einer aktuellen Presseerklärung räumt die Krankenkasse überzogene Retaxationen ein, will das Geld sofort zurückzahlen und zeigt plötzlich Verständnis für die heftigen Reaktionen vieler Apotheker auf die angekündigte Prüfaktion.

Zumindest verständlich sei der Einwand von Apothekern, sie würden im Grunde für die Versäumnisse der Ärzte belangt, die die betreffenden Rezepte doch korrekt hätten ausstellen müssen: „Tatsächlich sind die Apotheker in den meisten Fällen nicht Urheber des Fehlers, haben aber ihren gesetzlichen Prüfauftrag nicht erfüllt“, räumt die Krankenkasse jetzt ein. Die Novitas BKK nehme mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Kontakt auf: „Wir wollen in persönlichen Gesprächen auf eine genauere Verschreibungspraxis hinwirken.“

Wenn das Prüfverfahren in einigen Wochen abgeschlossen sei, werde eine Auswertung veröffentlicht. Anhand der vorläufigen Ergebnisse zeichne sich allerdings bereits ab, das weit mehr als die Hälfte der geprüften Rezepte ohne Beanstandung bleibe. Das deute darauf hin, dass es einer Mehrzahl der Apotheken gelinge, den Vorgaben des Gesetzgebers zu entsprechen.

„Vor einer Woche meldeten wir den Start eines umfangreichen Prüfungsprojekts für Betäubungsmittelrezepte. Nach Bearbeitung Hunderter von Reaktionen und zahlreichen Gesprächen ergibt sich ein differenziertes Bild“, heißt es in der Erklärung weiter. Viele der betroffenen Apotheker hätten Verständnis gezeigt. Eine ganze Reihe fänden das Vorgehen „unnötig scharf“. Einzelne hätten darin sogar eine „Kriegserklärung“ gesehen und damit gedroht, keine Arzneimittel mehr an Novitas BKK Versicherten auszugeben. Das zeigte offenbar Wirkung.

Jetzt räumt die Kasse Fehler ein: „Erstens hatten wir bei den Rückbuchungen („Retaxierungen“) beanstandeter Rezepte in einzelnen Regionen die Einspruchsfristen nicht abgewartet – diesen Fehler haben wir inzwischen behoben und die betreffenden Geldbeträge erstattet.“

Zweitens hätten viele Apotheker generell mit Notsituationen bei Schmerzpatienten argumentiert und hielten die beanstandeten Mängel deshalb für unzureichend, um eine Retaxierung zu rechtfertigen. Grundsätzlich rechtfertigt die Novitas BKK ihr Vorgehen mit Bezugnahme auf den Aspekt der Arzneimittelsicherheit, fügt aber hinzu: „Allerdings halten wir es für möglich, dass die genaue Würdigung der Umstände in Einzelfällen zur Rücknahme unserer Beanstandung führt; wir haben die betroffenen Apotheker gebeten, in solchen Fällen Einspruch zu erheben.“

Vereinzelte Vorwürfe wegen Formfehlern, wie sie zum Beispiel die Apothekerverbände Hamburgs und Bremens erhoben hätten, dürften sich bei näherer Prüfung der zugrundeliegenden Verträge aber als gegenstandslos erweisen.

Lothar Klein / 29.09.2011, 15:04 Uhr

Kommentare:

prdrjh sagt:
01.10.2011 00:54

Es ist üblich, daß nach einer klaren Fehlleistung Veröffentlichungen den unverkennbaren Mist schönzureden versuchen, aber die Formulierung, 'dass es einer Mehrzahl der Apotheken gelinge, den Vorgaben des Gesetzgebers zu entsprechen' ist eine bodenlose Unverschämtheit. Sie versucht die Tatsache, daß auch eine Krankenkasse, die gerade sich wieder auf Trip 'Apotheken-Klatschen' tummelt, sich letztendlich schwertut, die erhofften Fehler der Apotheken in nennenswertem Ausmaß zu finden, ihre Verwunderung ausdrückt, daß dieses Freiwild 'Apotheke' doch wider Erwarten mit Sorgfalt (und dem damit verbundenen Aufwand) arbeitet und damit dem Patienten die Sicherheit gewährleistet, die der Krankenkasse nur sehr nachrangig von Bedeutung zu sein scheint.
Würden Krankenkassen nach den von mehr...

Drinhaus sagt:
30.09.2011 00:59

„Allerdings halten wir es für möglich, dass die genaue Würdigung der Umstände in Einzelfällen zur Rücknahme unserer Beanstandung führt; wir haben die betroffenen Apotheker gebeten, in solchen Fällen Einspruch zu erheben.“

Die Novitas konnte ohne schriftliche Aufforderung retaxieren und verrechnen, dann sollte sie jetzt auch nach erneuter Bearbeitung ohne "Einspruch" Retaxationen mit "differenziertem Bild" rückerstatten können.

Masterplan sagt:
29.09.2011 15:38

...und haben die Bremer mal geprüft?! Mein Gott, hat mal jemand von denen den eigenen Vertrag gelesen!? Ich habe da folgenden Satz entdeckt: ."..im Übrigen können Formfehler in Einzelfällen, AUSGENOMMEN BEI BETÄUBUNGSMITTELVERORDNUNGEN, geheilt werden." Kann man es noch deutlicher formulieren?! Nein!

Es steht dagegen nichts im Vertrag, dass Beanstandungen zu begründen wären oder wann eine Verrechnung erfolgen darf! Vielleicht liegt das ja daran, dass der Vertrag aus dem JAHR 1993 (!!) stammt, also seit beinahe 20 Jahren keine Veränderung erfahren hat!

Nicht, dass sich seitdem auch nur irgendwas geändert hätte. Was machen die beim Bremer Verband eigentlich für uns?!Sie mehr... setzten sich gegen Absetzungen zur Wehr, die sie im eigenen Vertrag erlaubt haben?!?! mehr...

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