Sie sind hier: Tagesnews-Politik > News

Politik

Novitas BKK räumt Fehler bei BTM-Rezeptprüfungen ein. (Foto: Noweda)

Novitas BKK räumt Fehler bei BTM-Rezeptprüfungen ein. (Foto: Noweda)

BTM-Rezepte

Novitas BKK gesteht Fehler ein

Berlin - Die Ankündigung der Novitas BKK, bundesweit 60.000 BTM-Rezepte zu überprüfen, sorgt nicht nur auf DAZ.online, sondern auch bei der Krankenkasse selbst für eine Vielzahl von kritischen Kommentaren und Reaktionen. Jetzt hat die Novitas BKK ebenfalls in ihrem Facebook-Internetforum Fehler eingestanden und Apotheker sogar aufgefordert, bei ungerechtfertigten Retaxationen Einspruch einzulegen. In diesen Fällen erhielten die Apotheker ihr Geld sofort zurück.

„In solchen Fällen bitten wir die betroffenen Apotheker, Einspruch einzulegen“, heißt es im Novitas BKK Facebook-Forum. Unterzeichnet ist die dortige Erklärung von „Stefanie Eickmeier, Geschäftsbereichsleiterin“. Ein ungewöhnlicher Vorgang, denn die Ankündigung der Überprüfung der BTM-Rezepte erfolgte als offizielle Pressemitteilung der Krankenkassen. Eine entsprechende Pressemitteilung der Novitas BKK mit der Aufforderung, Einspruch gegen die eigene Vorgehensweise einzulegen, gibt es hingegen nicht. Auf DAZ.online-Anfrage war die Novitas BKK bislang nicht in der Lage, eine offizielle Stellungnahme zum Inhalt der Facebook-Erklärung abzugeben.

Auf die zahlreiche Kritik an den Retaxationen antwortet die Novitas BKK im Facebook-Forum wie folgt: „Einzelne liefervertragliche Regelungen sehen eine Verrechnung erst nach Entscheidung über den Einspruch vor. Dies werden wir ab sofort berücksichtigen; die betroffenen Apotheker (bzw. ihre Abrechnungsstellen) bekommen ihr Geld zunächst zurück - umgehend. Die Prüfung der Betäubungsmittelrezepte ist in standardisierter Form erfolgt. Es ist möglich, dass dabei in Einzelfällen auch Mängel erfasst wurden, die bei Würdigung der näheren Umstände keine Retaxierung rechtfertigen. In solchen Fällen bitten wir die betroffenen Apotheker, Einspruch einzulegen.“

Die vom Hamburger Apothekerverein und vom Verband der Apothekenleiter im Lande Bremen geäußerte grundsätzliche Kritik am Vorgehen der Novitas BKK weist die Krankenkasse ebenfalls auf Facebook zwar zurück. Künftig will die Novitas BKK ihre Retaxationen jedoch ausführlicher begründen.

Dazu schreibt Geschäftsbereichsleiterin Stefanie Eickmeier Folgendes: „Der Hinweis „Verstoß gegen BtMVV“ ist u. E. durchaus ausreichend. Er verweist auf die für den Apotheker relevanten Normen, § 9 und § 12 BtMVV. Danach muss der Apotheker zwingend vor Abgabe eines Betäubungsmittels prüfen, ob alle durch § 9 BtMVV geforderten Angaben korrekt auf dem Rezept vorhanden sind. Sind sie dies nicht, hat er die Möglichkeit, die Angaben nach Rücksprache mit dem Arzt zu ergänzen - was er entsprechend zu dokumentieren hat (§ 12 BtMVV). Teilweise nehmen auch die Lieferverträge auf die besonderen Einschränkungen der betäubungsmittelrechtliche​n Vorschriften sowie die Notwendigkeit deren Beachtung Bezug. Trotzdem werden wir die Begründung bei zukünftigen Beanstandungen weiter konkretisieren. Dies erfolgt im Sinne einer Serviceleistung für die Apotheken - ohne Präjudiz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.“

Lesen Sie dazu auch:

Apotheker protestieren gegen Retaxationen

Lothar Klein / 27.09.2011, 14:16 Uhr

Kommentare:

12  nächste 
Stavenhagen-Neumann sagt:
27.10.2011 14:01

die vermehrten Retaxationen der PROTAXplus sind ganz schnell erklärt:

Der frühere Leiter des Geschäftsbereiches Vertragswesen beim
Apothekerverband Nordrhein Normann Johannes Schuster ist jetzt
Geschäftsführer des PROTAXplus.
Schon zu seinen Zeiten beim Verband hatte ich in mehreren heftigen
Streitgesprächen den Eindruck, dass hier ein Undercover-Mitarbeiter der
Krankenkassen am Werk ist und nicht ein Standesvertreter.

Seine teilweisen sehr cruden Ansichten, wozu Kassen angeblich berechtigt
sind, deckte sich nicht mit meinem Rechtsempfinden und wurden auch z.T.
durch Gerichtsurteile widerlegt.

Man sollte den Umstand des Fahnenwechsels groß publik machen.

Es wird Zeit, dass rechtliche Schritte mehr...

Masterplan sagt:
29.09.2011 15:14

und apropos realitatsfremd: Der Bremer Apothekerverband will sich also zur Wehr setzen - gerade der Bremer Apothekerverband. Mein Gott, hat mal jemand von denen den eigenen Vertrag gelesen!? Ich habe da folgenden Satz entdeckt: ."..im Übrigen können Formfehler in Einzelfällen, AUSGENOMMEN BEI BETÄUBUNGSMITTELVERORDNUNGEN, geheilt werden." Kann man es noch deutlicher formulieren?! Nein!

Es steht dagegen nichts im Vertrag, dass Beanstandungen zu begründen wären oder wann eine Verrechnung erfolgen darf! Vielleicht liegt das ja daran, dass der Vertrag aus dem JAHR 1993 (!!) stammt, also seit beinahe 20 Jahren keine Veränderung erfahren hat!

Nicht, dass sich seitdem auch nur irgendwas geändert hätte. Was machen die beim Bremer Verband eigentlich für uns?!Sie mehr...

Masterplan sagt:
28.09.2011 21:52

..ich bin Realistin.

...das ist leider keine Theorie, das ist die Praxis unseres Rechtssytems.

Ich nehme nur wahr, was um mich so passiert. Es gibt zig Urteile zu dem Thema. Immer die gleiche Aussage: Totalerverlust des Vergütungsanspruchs. Schwer kranker Patient hin oder her. Das ist den Damen und Herrn Richtern völlig egal!

Elisabeth Jedamzik sagt:
28.09.2011 18:32

Lieber Herr/ Frau Masterplan.
Sind Sie Apotheker/in?
Sonst würden Sie nicht so theoretisch argumentieren.
Steht ein Schwerkranker mit Schmerzen vor Ihnen, vorzugsweise dann Mi oder Fr nachmittag, sagen Sie Ihm dann: "geh, dein Rezept hat kleine Formfehler,du kriegst nix."??
So würde ein Pharmakrat reagieren, aber kein Heilberufler. Darum kriegen die regelmäßig die Arschkarte.

masterplan sagt:
28.09.2011 13:43

...§ 12 Abs. 1 Betäubungsmittelverschreibungsverordnung:

Betäubungsmittel dürfen nicht abgegeben werden:

1. auf eine Verschreibung,

b, bei deren Ausfertigung eine Vorschrift des § 9 (erforderliche Angaben) nicht beachtet wurde.

Dürfen nicht abgegeben werden = ABGABEVERBOT - und zu Abgebeverboten gibt es Urteile.

Und ja, mal einen Blick in § 3 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz geworfen. Danach brauchen Sie selbst ein Beruhigungsmittel...

Was die Kasse macht ist nicht gerecht, aber sie ist im Recht.

Recht und Gerechtigkiet haben ja machnmal wenig miteinander zu tun.

pille sagt:
28.09.2011 12:59

Es gibt eine BtMVVo, die besagt, wie ein BtM - Rezept nach gesetzlichen Regeln richtig ausgefüllt werden soll.Es ist die Verschreibungsverordnung (Betonung liegt auf Verschreibung)aus der sich die Abgabeverordnung ergibt. Vor der Abgabe sollten diese Angaben überprüft und eventuell ergänzt werden. Seien wir doch mal ehrlich, wie oft landet ein nicht korrekt ausgefülltes Rezept in der Apotheke, weil die Helferinnen sich mal wieder vertan haben - das Rezept aber vom Arzt unterschrieben ist. Auch der Arzt sollte, bevor er seine Unterschrift auf ein BtM Rezept gibt, die Arbeit seiner Helferin kontrollieren. Als Apotheker sehe ich meine Aufgabe darin, den Patienten ordentlich zu versorgen. Ich sehe es nicht als meine Aufgabe an falsch oder schlampig ausgefüllte Rezepte auf meine Kosten ständig zu mehr...

masterplan sagt:
28.09.2011 11:31

....einfach mal im Gesetz nachlesen. Das erübrigt viele Kommentare.

pillendreher24 sagt:
28.09.2011 08:38

Die Protaxplus GmbH ist doch das ehem. BKK Abrechnungszentrum in Essen. Die Novitas BKK ist hier sicher nicht gut beraten worden. Die sollten schleunigst sehen, daß sie mit dieser ProtaxPlus "kehraus" machen. Die müssen wahrschleinlich einfach nur Quote bringen, damit sie ihre Existenzberechtigung nachweisen - das ist alles unprofessionell und entbehrt jedlicher Grundlage - unfassbar!

Apolupus sagt:
27.09.2011 19:25

Ich bin gerade dabei in einem anderen Zusammenhang Einspruch bei der Novitas BKK zu erheben. Hier eine Retaxation wg. fehlenden Datums bei einer Änderung.

Jedoch macht es mich Neugierig, wie die PROTAXplus GmbH mit der Novitas zusammenhängt.

Und dann bin ich überrascht, dass ich im elektronischen Bundesanzeiger keinen Eintrag über die PROTAXplus finde! Als GmbH sind die verpflichtet dort ihre Bilanzen offen zu legen.

Von meiner Seite her schreit das Förmlich nach einer Abmahnung.

Ich werde mich mal in der Sache mit meinem Anwalt unterhalten ...

Pillenliesel sagt:
27.09.2011 19:00

Respektlos- ungesetzlich- ungerecht.
Skrupellos- geplant- hinterfotzig.
Novitas- die Killerkrake !

12  nächste 

Kommentar abgeben:

Wenn Sie das Wort nicht lesen können, bitte hier klicken.
CAPTCHA-Bild zum Spam-Schutz

 

 

Sie können die News auch als RSS-Feed abonnieren:

 

RSS-Feed Tagesnews Alle

RSS-Feed Tagesnews Politik

Hier finden Sie weitere Informationen zum RSS-Feed der DAZ.online.