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Politik

Friedemann Schmidt steht voll und ganz hinter dem ABDA/KBV-Konzept. (Foto: ABDA)
Schmidt widerspricht Hermann
Medikationskatalog torpediert Rabattverträge nicht
Berlin - Die ABDA sieht das ABDA/KBV-Konzept vom Chefverhandler des AOK-Rabattvertrags Dr. Christopher Hermann gründlich missverstanden. Weder torpediere der derzeit öffentlich diskutierte Medikationskatalog die gültigen Rabattverträge, noch solle er eine Alternative zu ihnen sein.
Bevor Hermann ein Interview gebe und Konzepte kritisiere, sollte er diese zumindest richtig lesen, konterte ABDA-Vize Friedemann Schmidt den jüngsten Vorwürfen des AOK-Mannes aus Baden-Württemberg in der „Ärzte Zeitung“. Schmidt: „Das Zukunftskonzept ist durchdacht und praktikabel. Wir werden hier absichtlich von jemandem missverstanden, der keine Argumente gegen unser Zukunftskonzept findet.“
ABDA und KBV wollen gemeinsam die Arzneimittelversorgung verbessern. Ein Bestandteil ihres Konzepts ist der Medikationskatalog: Ärzte und Apotheker schlagen gemeinsam vor, welche Wirkstoffe indikationsbezogen eingesetzt werden sollen. Von diesem Medikationskatalog können Ärzte abweichen, wenn dies therapeutisch notwendig ist. Der Arzt wählt den Wirkstoff, die Dosierung, die Menge und Darreichungsform aus. Der Apotheker wählt dann – entsprechend der gültigen Rabattverträge oder anderer Regelungen – ein passendes Arzneimittel aus und gibt es an den Patienten ab. Die ärztliche Therapiefreiheit wird durch den Medikationskatalog nicht eingeschränkt, betonte die ABDA erneut.
Schmidt verwies darauf, dass Ärzte und Apotheker bereits heute vor Ort eng zusammenarbeiten. „Bevor sich Dr. Christopher Hermann Sorgen um seine Rabattvertragspartner bei der pharmazeutischen Industrie macht, sollte er sich zunächst lieber um seine Versicherten sorgen,“ so der ABDA-Vize.
Kirsten Sucker-Sket / 23.09.2011, 09:15 Uhr
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Banane sagt:
26.09.2011 13:35"Entsprechend der gültigen Rabattverträge oder anderer Regelungen".
Wöfür wird dann bei nur einem Rabattpartner das ABDA/KBV-Konzept benötigt?
Auswahlmöglichkeit für Apotheker und Ärzte gleich Null.
Ach ja, si tacuisses....
mitdenker sagt:
23.09.2011 19:03Vielleicht sollte Herr Schmidt sich über die Vergabe- und Ausschreibungspraxis informieren, bevor er über Herrn Herrmanns Unkenntnis klagt: Die AOK ist aus vergaberechtlichen Gründen dazu übergegangen, Zuschläge grundsätzlich nur noch an einen Rabattpartner zu vergeben. Unter welchen Produkten soll der Apotheker - Wirkstoffauswahl durch den Arzt vorausgesetzt - denn da noch auswählen? Bei der AOK geht da nix mehr, insofern hat Herrmann, so weh es mir tut, dies schreiben zu müssen, in diesem speziellen Fall leider Recht.