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Novitas BKK prüft 60.000 BTM-Rezepte. (Foto: Noweda)
Novitas BKK prüft 60.000 BTM-Rezepte
Apotheker protestieren gegen Retaxationen
Berlin - Die Novitas BKK und die Hamburger und Bremer Apotheker streiten über Betäubungsmittelrezepte: Denn die Novitas BKK geht zurzeit Hinweisen auf eine nachlässige Verschreibungspraxis nach und lässt bundesweit systematisch 60.000 Betäubungsmittelrezepte aus den Jahren 2010 und 2011 prüfen. Unkorrekte Rezepte will die BKK konsequent retaxieren. Dagegen wehren sich der Hamburger Apothekerverein und der Verband der Apothekenleiter im Lande Bremen.
„Es geht uns um die Arzneimittelsicherheit“,so Novitas BKK-Vorstand Reiner Geisler in einer Presseerklärung, „gerade bei potenziell gefährlichen Medikamenten sind unsere Versicherten auf vollständige und richtige Rezepte angewiesen.“ Bei hochwirksamen Arzneimitteln, wie beispielsweise Opiaten, seien präzise Angaben insbesondere zu den Inhaltsstoffen und zur Anwendung auf den Rezepten nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sie seien auch für die Sicherheit der Patienten unverzichtbar.
Unkorrekte Rezepte werden „retaxiert“, heißt es in der BKK-Pressemeldung: Die Novitas BKK kürze oder storniere die vorab gezahlte Rechnung für das Medikament. Ärger mit betroffenen Apotheken nehme die Krankenkasse in Kauf: „Alle Apotheken sind wiederholt schriftlich auf das Problem aufmerksam gemacht worden“, sagt Reiner Geisler, „und jetzt wollen wir es lösen.“
Dagegen wollen sich die Apothekerverbände Hamburgs und Bremens zur Wehr setzen und Einspruch einlegen: „Bei den uns vorliegenden Retaxationen handelt es sich nach erster Sichtung um korrekt ausgefüllte Rezepte“, heißt es in einer gleichlautenden Erklärung beider Organisationen. Nach Aussagen von Mitarbeitern der BKK-Rezeptprüfstelle PROTAXplus solle der wirkliche Beanstandungsgrund ein handschriftlich gesetztes Kreuz im Aut-idem-Feld bzw. ein handschriftliches „A“ und die dazu fehlende Gegenzeichnung durch den Arzt sein.
Welche Gründe weiter nach Auffassung der PROTAXplus in Frage kämen, könne derzeit nicht mit hinreichender Sicherheit gesagt werden, da es an der genauen Angabe der Gründe für eine Taxbeanstandung fehle: „Wir werden Einspruch bei der PROTAXplus GmbH einlegen und beim Vorstand der Novitas BKK Beschwerde führen“, so ein Schreiben des Hamburger Apothekervereins an seine Mitglieder.
Taxbeanstandungen seien grundsätzlich mit einer konkreten Begründung zu versehen. Der alleinige Verweis auf die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung stelle keine konkrete Begründung dar. Darüber hinaus stelle die Ankündigung, den Retaxbetrag bei der nächsten Abrechnung abzusetzen, „einen Verstoß gegen unseren Arzneiliefervertrag dar“.
Lothar Klein / 23.09.2011, 12:33 Uhr
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Mcpill sagt:
24.10.2011 11:23Modernes Raubrittertum
PillenKing sagt:
23.10.2011 21:41Um es Allen in diesem Forum zur Kenntnis zu geben: Die Person, die unter "Winfried Meyer" postet, ist kein approbierter Kollege, sondern ehemaliger Mitarbeiter eines pharmazeutischen Großhandels.
Er war schon in vielen Blogs und Foren
präsent von "attac" (wurde er ausgeblendet)bis zum DocMorris-Blog (lag er voll daneben)
Besondere Merkmale beim Posten: Viele
GROSSBUCHSTABEN, ABDA als Feindbild (
Winni wo ist das Poster?) und viele
gute- aber nicht erwünschte- Ratschläge für die echten Apotheker
Masterplan sagt:
28.09.2011 11:43...und wieder einmal bewahrheitet sich:
Der schlimmste Feind des Apothekers ist der Apotheker selbst.
Diskutieren wir das Thema nur weiter so in der breiten Öffentlichkeit und wecken die Begehrlichkeiten der Krankenkassen.
Und lächerlich machen wir uns noch dazu: Der Bremer Apothekerverband will sich also zur Wehr setzen - gerade der Bremer Apothekerverband. Mein Gott, hat mal jemand von denen den eigenen Vertrag gelesen!?
Ich habe da folgenden Satz entdeckt: ."..im Übrigen können Formfehler in Einzelfällen, AUSGENOMMEN BEI BETÄUBUNGSMITTELVERORDNUNGEN, geheilt werden."
Kann man es noch deutlicher formulieren?! Nein!
Es steht dagegen nichts im Vertrag, dass Beanstandungen zu begründen wären oder wann eine mehr...
Thomas sagt:
27.09.2011 14:57Es wäre gut, wenn der Satz "es handelt sich um korrekt ausgestellte Rezepte" nicht ganz untergeht bei dieser Diskussion. Nur die BKK behauptet was anderes. Bei unseren Rezepten gab es KEINE handschriftliche Veränderung! Und auch eine Dosieranweisung stand drauf!
Bernd Groyen sagt:
27.09.2011 09:44Wenn die Novitas BKK sagt, es gehe ihr um die Arzneimittelsicherheit, so sollte sie lieber prüfen lassen, ob das richtige Arzneimittel abgegeben wurde und der Patient von der Apotheke entsprechend informiert wurde. Denn Patienten, welche BtM erhalten, wollen beliefert werden. Ein vom ARZT "falsch" ausgestelltes Rezept ist nicht der Grund dafür, dass Patienten gefährdet sind. Wir wissen sehr wohl um die Arzneimittelsicherheit. Die Notivas BKK sucht nur einen Punkt, wo sie den schnöden Mammon sparen kann und nichts weiter.
Apothekrin sagt:
26.09.2011 15:43Ich finde es unglaublich von der Krankenkasse-
1. habe ich nie eine schriftl.Vorankündigung bezgl der neuen Regelung erhalten
2.wo steht in der Btmverschreibunsverordnung das die Dosierungsangaben maschinell draufgedrucktwerden müssen?
3.Im Grunde werfen die KK uns ja, und dem Arzt Fahrlässigkeit und Fälschung vor -denn damit das sie eine zusätzliche unterschrift unter der handgeschrieben Dosierung fordern gahen sie ja von einer Fälschung aus
4.Ich denke das sit Haarspalterein, den ganzen Tag ist man nur noch mit administrativen Aufgaben für KK zuständig- Wie war das gleiich nochmal mit dem Beruf eines Apothekers-beraten-helfen???
Ich kann das nicht mehr erkennen
5. sollen wir die Patienten bei jedem nicht 100 % Korrekten Rezept zurück zum Arzt schicken??? Ach mehr...
Winfried Meyer sagt:
26.09.2011 09:10"Anleihen" für systemimmanente APO-Widerstände in Form von Parallelem-Denken+Handeln, übertragbar in die apothekerliche Selbstverwaltung (!?)
als "Brückenkopf zivilen Widerstands"
www.welt.de/wirtschaft/article13625114/Deutscher-bringt-EZB-Praesident-Trichet-vor-Gericht.html
"[...] Bereits im Mai dieses Jahres hatte Kerber dem EZB-Präsidenten Trichet eine rechtliche Beurteilung der von ihm eingeleiteten und zu verantwortenden Maßnahmen zukommen lassen. Jetzt schrieb er Trichet erneut. „Von der Überzeugung getragen, dass die (…) Kapitalmarktoperationen der EZB mit Art. 123 bis 125 AEUV unvereinbar sind, habe ich kraft Art. 263 AEUV Nichtigkeitsklage erhoben, in deren Folge auch Ihre persönliche Haftung gem. Art. mehr...
Winfried Meyer sagt:
25.09.2011 23:34@ prdrjh 25.09.2011 22:41
WIE ändert WER WANN Gesetze, wenn "bestehende Regelungen" und Vorgehensweisen der "Obrigen" banaliter 'zum Kotzen' sind/empfindet/gewertet werden von den "Betroffenen-Untigen" ?
Die Funktion einer Vorstufe zur Einflussnahme auf die Legislative stellt bei "Freiberuflern" die sog. Selbstverwaltung dar, die FUNKTIONIEREN muss in Balance ALLER Sichtweisen, und eben nicht abgleiten darf in vereinsmeierischen Lobbyismus von Verbänden in Partialinteressen und Patronatsgehabe (insb.LAVen).
Deshalb muss die ABDA in derzeitiger Struktur abgeschafft werden, d.h. zumindest die Satzung NEUformuliert werden hin zu einer TATSÄCHLICHEN Öffnung gegenüber institutionell Andersdenkenden, wenn diese ABDA mehr...
prdrjh sagt:
25.09.2011 22:41@pharamo
Ich widerspreche ungern, weil ich ja genauso empfinde wie Sie. Aber die Erfahrung mit entsprechenden Urteilen zeigt eben, daß - hier in § 9 Abs. 1. Nr. 5 BtMVV - die Vorgabe >Gemäß schriftlicher Anweisung< im Wortlaut bindend ist. Der Regelungssinn besteht darin, sicherzustellen, daß der Patient von uns (!) zwingend eine eindeutige Information zu Einzel- und Tagesdosis bekommen muß. Die klare Angabe dieser Gebrauchsanweisung auf dem Rezept kann sich der Arzt nur sparen, wenn er mit dem geforderten Vermerk 'Gemäß schriftlicher (!) Anweisung' klarstellt und haftend (!) bestätigt, daß der Patient bereits von ihm dauerhaft und nach vollziehbar, also schriftlich zur Dosierung informiert wurde. Die Einschätzung, 'dass der Arzt das BTM-Recht kennt' - sind Sie da wirklich immer mehr...
Apotheker B sagt:
25.09.2011 20:41NEIN!
Die regeln uns zu Grunde und so kann ich nicht arbeiten.
Punkt.