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Die Rabattquoten der Krankenkassen variieren deutlich nach Regionen. (Foto: ABDA)

Die Rabattquoten der Krankenkassen variieren deutlich nach Regionen. (Foto: ABDA)

Rabattverträge

Rabattquoten der Kassen variieren deutlich

Berlin - Die Arzneimittel-Rabattquoten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterscheiden sich erheblich. Mit einem Anteil von 64,7 Prozent Rabattarzneimittel führt die Barmer GEK im Bezirk Niederrhein nach Zahlen von INSIGHT Health die Hitliste mit klarem Vorsprung an.

Mit Rabattquoten zwischen 53,9 Prozent in Hamburg bis 64,7 Prozent in Niederrhein liegt die Barmer GEK damit deutlich vor der AOK, die in Bremen nur auf eine Quote von 37 Prozent kommt und in Niedersachsen mit 55 Prozent Rabattquote ihren Spitzenwert erreicht. Die Quoten der TK liegen zwischen 34,0 (Sachsen) und 44,9 Prozent (Saarland). Die Daten sind der neuen INSIGHT Health-Datenbank NVI-KT-Regio entnommen, welche auf Produktebene sowie nach ärztlichen Fachgruppen, Kostenträgern und KV-Regionen das Monitoring von Rabattverträgen und die Analyse regionaler Besonderheiten ermöglicht.

Insgesamt pendelt die bundesweite Rabattquote aller Kassen seit Jahresbeginn in einem schmalen Band um die 50-Prozent-Marke (49,2 - 52,0 Prozent). Im Juli 2011 wurde für 50,5 Prozent aller Arzneimittelverordnungen in der GKV ein rabattiertes Arzneimittel abgegeben. Im Februar war die 50-Prozent-Schwelle das erste Mal überschritten worden.

Rabatte, die auf Basis von Rabattausschreibungen oder Portfolioverträgen vereinbart werden, dienen in Deutschland besonders bei Generika und Biosimilar als Preisinstrument. Hier wurden laut INSIGHT Health im Juli 69,6 Prozent bzw. 55,6 Prozent der zu Lasten der GKV abgegebenen Arzneimittel rabattiert. Von den patentgeschützten Präparaten waren hingegen nur 13,5 Prozent der Verordnungen rabattiert.

So machen die 50,5 Prozent der Verordnungen, die über alle Segmente hinweg rabattiert sind, einen Anteil am GKV-Arzneimittelumsatz von 24,3 Prozent aus (vor Rabatt, Basis AVP). Die 7,4 Prozent der Arzneimittel-Verordnungen, mit denen patentgeschützte Produkte im Juli verordnet wurden, generieren einen Umsatzanteil (vor Rabatt, AVP) von 32,1 Prozent. 

 

Lothar Klein / 21.09.2011, 10:38 Uhr

Kommentare:

Apotheker55 sagt:
22.09.2011 07:24

Ich glaube diese Meldung auch nicht. So viele aut idem Kreuze werden nicht gesetzt. Es kommt allerdings auf die Bezugsgröße an: 50% von allen Verordnungen oder 50% der möglichen Wirkstoffe. Was die Drohbriefe der AOK letztes Jahr betrifft: es zeigt sich, dass die kranken Kassen eine eigene Art der Berechnung haben....
Und richtig bemerkt: die APotheken werden retaxiert, die AOK kann es sich aber leisten auf 4 Monat Rabatte zu verzichten. Das kapiere, wer will. Leute wie der Hermann sind untragbar, vielleicht merkt das die AOK endlich mal.

Apotheker B sagt:
21.09.2011 23:04

Von in der Praxis gefühlten 90% erfüllten Rabattvertagas-Arzneimittelabgaben sollen nur unter 50% übrig bleiben?

Ich weis ed nich.

Also, ich sehe diese Quoten als Fehler der (Gier-)kranken Kassen (ich finde es bezeichnend, dass sich diese Anrede immer mehr durchsetzt) an.
Wenn aus vorbezeichneter Gier, Verträge mit Billgfirmen geschlossen werden, wundert mich allerdings gar nichts. Hermann und Beta-Komplizen zeigen ja wie man schlechte Quoten schafft. Ein Quartal verschenkt!!!!!!!!!!
An uns liegt es nicht, nur müssen wir dafür bluten. Na dann gute Nacht.

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