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Erika Fink wünscht sich ein konstruktives Gespräch mit den Hausärzten. (Foto: ABDA)

Erika Fink wünscht sich ein konstruktives Gespräch mit den Hausärzten. (Foto: ABDA)

ABDA/KBV-Konzept

Apotheker und Hausärzte im Kompetenz-Gerangel

Berlin - Erika Fink, Präsidentin der Bundesapothekerkammer (BAK), wehrt sich gegen Angriffe des Deutschen Hausärzteverbands gegen Apotheker und das ABDA/KBV-Konzept zur Arzneimittelversorgung. „Die Apotheker wollen und werden den Ärzten nichts wegnehmen“, betonte sie. „Im Gegenteil: Apotheker und Ärzte wollen enger zusammenarbeiten mit einer klaren Aufgabentrennung.“

Der alte und neue Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, eckt derzeit heftig bei Apothekerinnen und Apothekern an. Auf dem Deutschen Hausärztetag letzte Woche in Berlin machte er deutlich, dass er nichts vom ABDA/KBV-Konzept hält – vom „Apotheken-Fütterprogramm“ war die Rede. Zudem warnte er davor, dass Ärzte in dem Modell Kompetenzen an Apotheken abgeben würden, die eigentlich ihre ureigenen seien.

Das Nachrichtenportal apotheke-adhoc spitzte die Aussagen noch zu: Laut Weigeldt seien die Pharmazeuten für die vorgesehenen Aufgaben nicht ausgebildet – auch wenn sie dies sagten. Das Pharmaziestudium qualifiziere vor allem für die Aufbewahrung und Distribution von Arzneimitteln. Bei der Galenik etwa hätten die Pharmazeuten einen anderen Blickwinkel als Ärzte, und auch der Bereich Rezepturherstellung spiele kaum noch eine Rolle.

Dies rief die BAK auf den Plan. Präsidentin Erika Fink hielt dem Hausärzteverband Polemik vor. So verwies sie darauf, dass Apotheken jedes Jahr rund 16 Millionen Rezepturen für gesetzlich Versicherte herstellten. Auch habe sich erst kürzlich der Berufsverband der Deutschen Dermatologen zur Rezeptur bekannt. Richtig sei allerdings, dass die Apotheker einen ganz anderen Blickwinkel auf die Galenik haben: „Denn nur sie sind im Studienfach Pharmazeutische Technologie ausgebildet“, so Fink.

Beim Hausärzteverband sieht man sich missverstanden. Keinesfalls habe es einen „polemischen Ausfall“ gegen Apotheker gegeben, so ein Sprecher des Verbandes gegenüber DAZ.online. Weigeldt habe vielmehr sein Unverständnis für die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Bundesärztekammer zum Ausdruck bringen wollen, die beide hinter dem ABDA/KBV-Modell stehen. Offenbar fühlen sich die Hausärzte von den Kollegen übergangen. Als so mächtige Arztgruppe wären sie gerne zu Rate gezogen worden, als ABDA und KBV sich auf ihr Konzept verständigten.

Die BAK-Präsidentin warb indessen weiter für das mit der KBV entwickelte Modell: Es verbessere die Arzneimittelversorgung von Patienten mit Polymedikation und mache sie langfristig ökonomischer. Fink fordert den Hausärzteverband auf, zum konstruktiven Gespräch zurückzukehren. „Ich lade jeden Funktionär des Hausärzteverbands, jeden Politiker und jeden Journalisten ein, sich in einer Apotheke ein eigenes Bild zu machen, jenseits aller Klischees,“ so Fink.

 

Kirsten Sucker-Sket / 19.09.2011, 17:18 Uhr

Kommentare:

12  nächste 
Nachdenklicher Heilberufler sagt:
22.09.2011 11:28

Wenn es irgendjemanden gelingen würde den Ärzten das aut idem oder die Rabattgesetze zu erklären,wären wir einen enormen Schritt weiter (!). Nicht einmal das mit den Importen haben die Ärzte verstanden. Im Prinzip ist doch alles ganz einfach: Wenn die Ärzte nur medizinisch begründet vom aut idem Gebrauch machen würden, wären sie immun gegen alle möglichen Regresse, denn dann hat immer der Apotheker den "Schwarzen Peter". Was ist daran so schwer zu verstehen? Und dass es nicht ungefährlich für die Ärzte ist mit Pharmafirmen geldwerte Vorteile zu vereinbaren müssten sie eigentlich auch schon verstanden haben. Insofern ist die Kritik von "Kunde" eigentlich an die falsche Adresse gesendet. Er sollte sich lieber fragen, warum die Ärzte nicht einfach nur Medizin machen, eben das was mehr...

banane sagt:
21.09.2011 10:08

@Kunde

Das ist genau der Punkt! Ihre Kasse kann Ihnen zwar sagen für was es einen Rabattvertrag gibt, aber eben nicht ob das vom Arzt verordnete Medikament dann auch wirklich ausgetauscht werden muss.
Gerade im Fall Novalgin war es bis vor kurzem so, daß das Original nicht automatisch gegen das Rabattarzneimittel ausgetauscht werden mußte, sondern nur bei einigen KKs.

Und im Fall von Fentanyl Hexal ist es nun einmal so, daß nur Pflaster mit gleicher Wirkstoffmenge als austauschbar gelten. Wenn das Rabattarzneimittel eine andere Geamtmenge an Wirkstoff hat gilt es nicht als austauschbar. Keine Erfindung der Apotheker, sondern des Gesetzgebers. Und seien Sie froh, daß es nicht ausgetauscht wurde, da Pflasterwechsel des öfteren mit Problemen für den Patienten einhergehen.
mehr...

M.R. sagt:
21.09.2011 08:54

Nach Weigeldt Aussage:

Apotheker sind für nichts geignet und sie sind überflüssig.

Das zeigt, was Herr weigeldt von der Ausbildung der Pharmazeuten so kennt; nämlich nichts.

Wenn er sich übergangen fühlt,sollte er dass auch offen ansprechen. Mit solchen Behauptungen, die Pharmazeuten sind nichts könner, macht er sich nur lächerlich.
Um die Medikation des Patienten optimal zu überwachen, fordern wir elektronische Einsicht in die Patientenakte. Sowas gibs schon z.B. in Holland.

Kunde sagt:
20.09.2011 20:27

Ach ihr heult doch immer mit den selben Argumenten.

Es scheint ja wohl Auswege aus dem Rabattvertrag zu geben - pharmazeutische Bedenken...

Die Kassen können mir sehrwohl sagen, ob es für das Medikament einen Rabattvertrag gibt und mehr will ich gar nicht wissen.

Zwei Beispiele:
Rezept Novalgin - Rabattvertrag mit Ratiopharm, die Apo hat aber das Original mit Aufzahlung auf den Festbetrag abgeben.

Andere Apo, Rezept über Fentanyl von Hexal, Rabattvertrag mit einem anderen Hersteller und deshalb sogar befreit, aber nein es gab Hexal und damit eine Zuzahlung.

Meine Frage zur Verträglichkeit des Fentanyls mit einem anderen Medikament konnten zwei Apotheker nicht beantworten.

Aber das sind ja nur Ausnahmen und ich suche immer die falschen mehr...

banane sagt:
20.09.2011 11:55

@Kunde

Immer wieder der gleiche geistige Tiefflug bei Ihnen, mit den gleichen hohlen Argumenten. Ich hatte Sie bereits bei einem anderen Artikel gebeten, sich nur zu äußern, wenn Sie auch wirklich etwas von der Materie verstehen.
Allein Ihre Aussage Informationen bei der "KK" einzuholen zeugt von mangelnder Kompetenz. Wer nach zwei Jahren noch nichts von Rabattverträgen weiß und noch nie etwas von Hilfsmittelversorgungsverträgen gehört hat, wird Ihnen wohl kaum kompetente Auskunft geben können. Vielleicht haben Sie auch Glück und einen kompetenten Kassenmitarbeiter erwischt. Die muß es ja auch irgendwo geben. Dann nehme ich diese Kritik selbstverständlich zurück.

Vielleicht sollten Sie beim nächsten Mal aber auch Ihrem Gegenüber in der Apotheke genauer mehr...

Ilona Weiß sagt:
20.09.2011 08:46

Danke Apotheker55 für die deutlichen Worte!
Ich hoffe für "Kunde", dass die extrem kompetenten KK-Hotlines ihm besser helfen als die ach so schrecklichen Apotheker und ihre Mitarbeiter, vielleicht machen die ja auch Notdienst für ihn...

Apotheker55 sagt:
20.09.2011 08:29

@Kunde: Warum äußern Sie sich, wenn Sie nicht durchblicken? Es ist genau umgekehrt. Die Rabattverträge verhindern, dass der Kunde zuzahlungsfreie Medikamente erhalten, weil uns nichts anderes übrig bleibt, als rabattierte Arzneimittel abzugeben. Ihre ständigen Behauptungen, dass Apotheken keine Rabattarzneimittel abgeben würden, kann nicht stimmen, weil das sofort mit einer Totalretaxation geahndet würde. im Klartext, die Kassen bezahlen einfach nicht.

Kunde sagt:
20.09.2011 07:41

Bei der Arbeit die Apotheker abliefern, werde ich niemals diesem System beitreten. Das bindet mich an eine Apotheke und die Apo wo ich das tun würde muss erst noch eröffnet werden.

Da wird ein Medikament nicht gegen die Rabattarznei ausgetauscht (vom Arzt erlaubt) und der Patient darf auch noch eine Zuzahlung oder sogar Aufzahlung leisten. Das ist mir schon in diversen Apotheken passiert. Deshalb informiere ich mich erst bei meiner KK bevor ich in die Apo gehe.

Heilberufler sagt:
19.09.2011 21:20

Noch mal:
Wer glaubt denn,daß Hausärzte uns Patienten zum KBV-Modell zuweisen werden?

Denn ohne Zuweisung wird es nicht gehen!

Vorgabe ist,was gerne vergessen wird unter Apothekern,dass Apotheker nicht selbst acquirieren dürfen. ERGO:

Steig ab vom Gaul,wenn Du merkst,er lahmt!

Winfried Meyer sagt:
19.09.2011 20:32

@ p.b. 19.09.2011 17:45
Ihrem Satz stimme ich zu.
Was können/sollten/MÜSSEN die Apothekerschaft(Basis) und vorallem die BAK (Fink & Co.) für sich-selbst LERNEN und endlich Konsequenzen ziehen aus diesen vereinsmeierischen Eitelkeiten vorallem des DAV innerhalb des ABDAverbUUUndes (KEIN Dachverband !!!), so kurz vor dem Apothekertag in Düsseldorf ?

(18) Community Mitglied 19.09.2011, 16:01 h :
"Reaktionen !
a) ABDA HAT reagiert - Fink hat eine deutliche Antwort gegeben.
b) und bitte nicht einen fatalen Fehler machen: "DIE HAUSÄRZTE" ... Stellen Sie sich mal vor, IHR Hausarzt um die Ecke würde die Bemerkungen hier im Forum lesen. Mist ! Ich habe mal die Kommentare im Hippokranet quergelesen. Und bin verdammt froh, dass DORT NICHT gegen uns mehr...

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