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Politik

Die KBV bemüht sich, Begrifflichkeiten klarzustellen. (Foto: KBV)
ABDA/KBV-Modell
KBV: Medikationskatalog ist keine Positivliste
Berlin - Das Kind scheint schon fast in den Brunnen gefallen: In der Presse ist in fast jedem Bericht zum ABDA/KBV-Konzept zur Arzneimittelversorgung von der „Positivliste“ zu lesen. Gemeint ist der Medikationskatalog, den Ärzte und Apotheker planen. Nach dem Bundesgesundheitsministerium bemüht sich nun auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) um Klarstellung, „dass es sich hierbei um eine falsche Begrifflichkeit handelt“.
„Der von ABDA und KBV vorgeschlagene Medikationskatalog ist ausdrücklich keine Positivliste und somit auch nicht mit ihr zu verwechseln“, heißt es heute in einer KBV-Pressemitteilung. Der Unterschied zwischen Medikationskatalog und Positivliste sei eindeutig: Eine Positivliste sei eine für den Arzt bindende Aufstellung von Arzneimitteln, an die er sich bei Verschreibungen zu halten hat. Der Medikationskatalog sei dagegen eine Weiterentwicklung des Konzeptes der Leitsubstanzen. Er liste Leit- und Reservewirkstoffe vorrangig für die Indikationen der Grundversorgung auf. Dieser Katalog sei eine Empfehlung und gebe einen Behandlungskorridor vor. Er berühre aber nicht die freie Therapieentscheidung im Einzelfall, betont die KBV. Zudem finde auch keine Kompetenzerweiterung für den Apotheker statt. Denn dieser sei verpflichtet, den Wirkstoff unter Berücksichtigung der Rabattverträge auszuwählen.
Kirsten Sucker-Sket / 16.09.2011, 14:20 Uhr
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Apotheker55 sagt:
18.09.2011 17:42Es ist schon so etwas wie eine Positivliste. Weil die Ärzte tatsächlich kaum noch eine individuelle Medikation betreiben, sondern zumindest zunächst dem Patienten die Wirkstoffe der Leitlinien verordnen werden und dazu angehalten werden, Patienten auf die vermeintlich billigen Wirkstoffe umzustellen. Das ist in Baden Württemberg so passiert. Ich gehe davon aus, dass das anderswo auch so sein wird. Die Patienten sind von Pantoprazol auf Omeprazol, von Atacand auf Ramipril umgestellt worden. Als Statin gibt es fast nur noch Simvastatin, obwohl das vom Interaktions und Nebenwirkungsprofil sehr ungünstig ist.
Reinhard Rodiger sagt:
17.09.2011 18:30Ich habe nur die Formulierung der KBV gemeint,die
jedenfalls in dem obigen Beitrag(auch so im Netz)
Wirkstoff mit Produkt verwechselt.siehe letzte Zeile.
Wenn-wie dort steht der Apotheker den Wirkstoff aussucht,dann kann ich die Aufregung verstehen.
Winfried Meyer sagt:
17.09.2011 16:24Sehr geehrter Herr Rodiger,
die berufsethisch-geleitete (VOR jeder Individual-Monetik-"Motivation") und damit gemeinwesendienlich-erwartete Produktauswahl durch den Apotheker-e.K. wurde und wird weiterhin NEGIERT von der eigenen Berufsstand-"Führung", solange diese sich nicht ÖFFENTLICHKEITSwirksam vom DAV-Credo distanziert.
Erinnern Sie sich an die Diskussion im aut-idem-Thema, wo Herr H.S.Keller "legitimiert-gewählt" von der Politik eine Präparateliste zur Negativliste forderte, weil der Deutschen-Apothekerschaft (individuell ???) nicht zuzumuten sei, die Interessen der Pharmaindustrie zu tangieren ?
Also sollen Wirkstofflisten/-empfehlungen doch letztendlich in praxi enden als Listenmedizin(Arzneien) > jetzt mehr...
Winfried Meyer sagt:
17.09.2011 16:15Sehr geehrter Herr Rodiger,
die berufsethisch-geleitete (VOR jeder Individual-Monetik-"Motivation") und damit gemeinwesendienlich-erwartete Produktauswahl durch den Apotheker-e.K. wurde und wird weiterhin NEGIERT von der eigenen Berufsstand-"Führung", solange diese sich nicht ÖFFENTLICHKEITSwirksam vom DAV-Credo distanziert.
Erinnern Sie sich an die Diskussion im aut-idem-Thema, wo Herr H.S.Keller "legitimiert-gewählt" von der Politik eine Präparateliste zur Negativliste forderte, weil der Deutschen-Apothekerschaft (individuell ???) nicht zuzumuten sei, die Interessen der Pharmaindustrie zu tangieren ?
Also sollen Wirkstofflisten/-empfehlungen doch letztendlich in praxi enden als Listenmedizin(Arzneien) > jetzt mehr...
Reinhard Rodiger sagt:
16.09.2011 15:02Ich dachte,der Sinn des Konzeptes sei,das Produkt auswählen zu dürfen,nachdem der
Wirkstoff festgelegt ist.So scheint die KBV nicht zu sehen.Ausserdem sollen die Rabattverträge berücksichtigt werden-wo ist da Wahl?