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Kuno Winn vom Hartmannbund will das Arzt-Patienten-Verhältnis nicht durch Bonuszahlungen beeinträchtigt wissen. (Foto: Hartmannbund)
ABDA/KBV-Konzept zur Arzneimittel-Versorgung
Hartmannbund stellt Bedingungen
Berlin - Der Vorsitzende des Ärzteverbandes Hartmannbund, Kuno Winn, kann dem ABDA/KBV-Konzept zur Arzneimittelversorgung durchaus etwas abgewinnen. Allerdings will er sichergestellt wissen, dass die ärztliche Therapiefreiheit in dem Modell erhalten bleibt. Zudem lehnt er es ab, dass die Einsparungen teilweise an die Ärzte ausgeschüttet werden sollen. Winn will Regresse lieber ganz abgeschafft sehen.
Die Unterstützung für das geplante Modellprojekt zur Arzneimittelversorgung macht der Hartmannbund von „unverhandelbaren Bedingungen“ abhängig. Wenn Ärzte künftig auf Grundlage einer von den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Apothekerverbänden und den Kassen vereinbarten Wirkstoffliste Arzneimittel verschreiben sollen, sei dies nur dann zu akzeptieren, wenn die ärztliche Therapiefreiheit dabei erhalten bleibe, sagte Winn. Dies bedeute, dass in begründeten Einzelfällen auch von der vorgeschlagenen Medikationsliste abgewichen werden könne. Darüber hinaus müsse durch den Gesetzgeber klargestellt werden, in welchem Umfang der Arzt für Nebenwirkungen des vom Apotheker ausgegebenen Medikaments haftbar gemacht werden kann.
Nichts wissen will Winn von der den Ärzten in Aussicht gestellten Teilausschüttung der durch das Modellvorhaben erzielten Einsparungen. „Dazu brauchen wir keine Belehrungen von den Krankenkassen, sondern wir wehren uns selber aus gutem Grund seit Jahren gegen jede Form von Bonus- und Malus-Regelungen, bei denen der Patient das Gefühl gewinnen könnte, wir würden in unserem Verschreibungsverhalten durch geldwerte Vor- oder Nachteile beeinflusst“, argumentiert Winn. Auch wenn die Regelung „sicher gut gemeint“ sei, der Hartmannbund-Vorsitzende sieht durch sie das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis gefährdet.
Stattdessen fordert Winn, die Abschaffung von Regressen im Versorgungsgesetz zu verankern. Ungerechtfertigte Strafzahlungen für Ärzte, die ihre Patienten nach bestem Wissen und Gewissen versorgten, müssten endgültig verschwinden. Nur unter der Voraussetzung, dass auf diese Weise die Therapiefreiheit gewahrt bleibe, werde man sich seitens der Ärzteschaft neuen Modellen für die Arzneimittelversorgung öffnen, ließ der Hartmannbund wissen.
Kirsten Sucker-Sket / 14.09.2011, 10:23 Uhr
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