ABDA/KBV-Arzneimittel-Konzept

ABDA will weiter für Versorgungskonzept werben

Berlin - 30.05.2011, 11:25 Uhr


Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) will sich noch nicht geschlagen geben: In den anstehenden parlamentarischen Beratungen werde man die Gespräche zur Einbindung des ABDA/KBV-Arzneimittelkonzeptes in das Versorgungsgesetz weiterführen, sagte ABDA-Sprecher Thomas Bellartz auf DAZ.online Anfrage: „Wir sind unverändert bereit, über Details unseres Konzeptes zu sprechen.“

Offen zeigte sich Bellartz, das ABDA/KBV-Arzneimittelkonzept in ausgewählten Regionen als Modellversuch zu starten: „Wir werden dabei das politisch Machbare im Blick behalten“. Seit April seien viele politische Gespräche geführt worden. Zuletzt hatte sich die ABDA-Führung optimistisch gezeigt, das gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) entwickelte Konzept im Versorgungsgesetz zu verankern. Im April hatten ABDA und KBV das Konzept öffentlich vorgestellt. Das Versorgungsgesetz wird seit Jahresbeginn im Bundesgesundheitsministerium intensiv vorbereitet.

„Wir finden, das ABDA/KBV-Konzept ist für die Verbesserung der Arzneimittelversorgung von besonderer Bedeutung“, sagte Bellartz zu DAZ.online. Es bringe nicht nur eine „explizite Versorgungsverbesserung“.  Bereits im Jahr 2014 erwarte die ABDA erhebliche Einsparungen im Umfang von zwei Milliarden Euro bei den Arzneimittelausgaben, die eine Vergütung des Aufwandes rechtfertigten. Im ABDA/KBV-Konzept wird ein Honorar von 380 Euro pro Patient gefordert, den Arzt und Apotheker gemeinsam betreuen.

Mit der Vorlage des Arbeitsentwurfes zum Versorgungsgesetz hatte das Bundesgesundheitsministerium vergangenen Freitag der von ABDA/KBV geforderten Aufnahme ihres gemeinsamen Konzeptes jedoch eine Absage erteilt: Es gebe keinen Anlass, das ABDA/KBV-Konzept „für alle zwingend vorzuschreiben“, sagte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zu DAZ.online.

„Wir haben das Konzept mit großem Interesse gelesen“, so Bahr weiter. Es sei aber bereits heute möglich, dies auf freiwilliger Basis umzusetzen. „Wir würden uns freuen, wenn ABDA und KBV dies in einer Region tun würden, um zu sehen, ob dies eine bessere Lösung ist.“ Er forderte ABDA und KBV auf, ihm mitzuteilen, in welcher Region ein Modellversuch gestartet werden könnte.

Im April hatten ABDA und KBV ein Zwei-Säulen-Modell zur besseren Arzneimittelversorgung präsentiert. Danach sollte der behandelnde Arzt den Wirkstoff verordnen und der Apotheker das für den Patienten am besten geeignete Arzneimittel bestimmen. Vor allem bei Chronikern sollte so die Compliance entscheidend verbessert werden. ABDA und KBV versprachen, damit erhebliche Einsparungen in der Arzneimittelversorgung realisieren zu können. Als Gegenleistung für die gemeinsame Betreuung forderten ABDA/KBV ein GKV-Honorar von 360 Euro pro Patient und Jahr, das zwischen Arzt und Apotheker aufgeteilt werden sollte.


Lothar Klein