Mehrkostenregelung

Hermann: DAV belastet Patienten zu Unrecht

Berlin - 10.01.2011, 12:52 Uhr


Der Streit um die Mehrkostenregelung geht weiter. Dr. Christopher Hermann, Vize-Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg, hält dem Deutschen Apothekerverband (DAV) vor, Patienten, die in der Apotheke ein Vorkasse-Arzneimittel wählen, unrechtmäßig mit Mehrkosten zu belasten.

Seit dem 1. Januar 2011 können GKV-Versicherte statt des vom Arzt verordneten Arzneimittels in der Apotheke ein anderes wirkstoffgleiches Medikament erhalten, wenn sie hierfür in der Apotheke in Vorkasse gehen. Die Apothekerverbände waren davon ausgegangen, dass den Versicherten dabei der volle Apothekenabgabepreis abgerechnet wird – mithin auch die sonst üblichen Abschläge der Hersteller und Apotheken an die Kassen. Das Bundesgesundheitsministerium hat mittlerweile klargestellt, dass diese Rabatte in der Apotheke zum Abzug zu bringen sind und der Versicherte den Listenpreis des Arzneimittels zu zahlen hat. Die AOK forderte GKV-Spitzenverband und DAV nun auf, die Abrechnung von Vorkasse-Arzneimitteln schnellstmöglich rechtskonform zu regeln.
 
„Die Apotheken berechnen den Patienten derzeit den vollen Preis für das Vorkasse-Arzneimittel, obwohl der Gesetzgeber dies so in der Gesetzesbegründung ausdrücklich ausgeschlossen hat“, sagte Hermann. Rabatte, die Hersteller und Apotheke den Krankenkassen eigentlich von Gesetzes wegen gewähren müssen, blieben damit in der Apotheke. Dies bringe der Apotheke einen aufwandslosen Mehrgewinn für jedes Wunscharzneimittel von mindestens 2,05 Euro, der Hersteller profitiere durch prozentuale Einsparungen am Herstellerabschlag.
 
Es werde hierbei sehr deutlich, wer allein ein Interesse an einer möglichst häufigen Inanspruchnahme der Wunscharzneimittelregelung hat, heißt es in einer Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg. Insofern wundere es auch nicht, dass Hersteller- und Apothekerverbände medienwirksam darauf hinarbeiteten, dass Krankenkassen ihren Versicherten bei der Kostenerstattung keine Mehrkosten für entgangene, gesetzliche Rabatte abziehen.

Solange diese Rabatte in der Apotheke bleiben, entstehen laut Hermann unnötige Mehrkosten: „Sofern an der überflüssigen Regelung insgesamt überhaupt festgehalten werden soll, ist zumindest eine Vorteilnahme von Herstellern und Apotheken zu Lasten der Versicherten auszuschließen. Die elektronische Abrechnung muss auch bei Vorkasse-Arzneimitteln vorgegeben werden. Die Berücksichtigung pauschaler Komponenten, etwa für Rabattverträge, kann in der Apotheke ebenfalls problemlos softwareunterstützt erfolgen."


Kirsten Sucker-Sket