Festbeträge

GKV-Spitzenverband rechnet Festbeträge um

Berlin - 27.10.2010, 14:26 Uhr


Der GKV-Spitzenverband hat alle Festbeträge für verschreibungspflichtige Arzneimittel umgerechnet. Grundlage hierfür ist die bislang im Regierungsentwurf für das Arzneimittelmarkt-Neuordnungesetz vorgesehene Änderung der Arzneimittelpreisverordnung.

Nach den Bestimmungen AMNOG-Entwurfs hat der GKV-Spitzenverband alle Festbeträge für verschreibungspflichtige Arzneimittel entsprechend den Handelszuschlägen der Arzneimittelpreisverordnung in der ab 1. Januar 2011 geltenden Fassung umzurechnen und bis zum 1. November 2010 bekannt zu machen. Diesem Auftrag ist der GKV-Spitzenverband jetzt fristgerecht nachgekommen.

Allerdings sind die umgerechneten Festbeträge möglicherweise bald wieder hinfällig und der GKV-Spitzenverband muss sie erneut berechnen. Gegenwärtig ist im AMNOG-Entwurf noch vorgesehen, dass der pharmazeutische Großhandel pro Packung einen Zuschlag von 1,7 Prozent, höchstens jedoch 20,40 Euro, zuzüglich eines Festzuschlags von 60 Cent bekommt. Doch gerade die Neuregelung der Großhandelsmarge wird im parlamentarischen Verfahren noch heiß debattiert. Mit einer Entscheidung der Regierungsfraktionen wird für den morgigen Donnerstag, den 28. Oktober, gerechnet.


Kirsten Sucker-Sket