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Politik

Verbot von Pick-up-Stellen für Arzneimittel
Rechtliche Probleme noch nicht ausgeräumt
Berlin - Die Umsetzung des von der Regierungskoalition zugesagten Pick-up-Verbotes bereitet nach Informationen von DAZ.online größere rechtliche Schwierigkeiten. Bis jetzt haben die Gesundheitspolitiker von Union und FDP noch keine verfassungsfeste Formulierung entwickelt. Daher könne es aus zeitlichen Gründen notwendig werden, das Pick-up-Verbot vom AMNOG-Gesetzgebungsverfahren abzutrennen und später umzusetzen, sagte die FDP-Gesundheitspolitikerin Ulrike Flach gegenüber DAZ.online: „Wir wollen das Pick-up-Verbot umsetzen. Aber wir wollen das rechtlich unangreifbar machen, damit wir nicht vor dem Bundesverfassungsgericht landen.“
Damit setzte sich die FDP-Politikerin von Aussagen des CDU-Gesundheitsexperten Jens Spahn ab. Im DAZ-TV-Interview hatte der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Zusage der Regierungskoalition bekräftigt, mit einem weitgehenden Verbot von Pick-up-Stellen den ausufernden Handel mit Arzneimitteln in die Schranken zu weisen: „Das Versprechen gilt. Wir wollen eine verfassungsmäßig saubere Lösung haben. Wir wollen, wenn es eben möglich ist, das Pick-up-Verbot umsetzen, weil wir es für falsch halten, wenn es Arzneimittel bei Schlecker gibt“, sagte Spahn im DAZ-TV-Interview. Die Koalition scheitere lieber vor dem Verfassungsgericht, als dass sie sich sagen lassen müsse, „wir hätten es nicht probiert“.
Lothar Klein / 06.09.2010, 11:02 Uhr
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