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Der GKV-Spitzenverband hat neue Festbeträge festgesetzt. (Logo: www.gkv-spitzenverband.de)

GKV-Spitzenverband

Arzneimittel-Festbeträge für drei Gruppen festgesetzt

Berlin - Der GKV-Spitzenverband hat am 27. August die Festbeträge für drei Festbetragsgruppen festgesetzt. Es handelt sich um eine Gruppe der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen) und zwei Gruppen der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen).

Die Gruppen umfassen Arzneimittel zur Anwendung bei Schmerzen und Fieber (Paracetamol) sowie zur Behandlung der renalen Anämie und von Lungenerkrankungen.

Nach diesen Festsetzungsbeschlüssen werde in allen drei Gruppen eine für die Therapie hinreichende Arzneimittelauswahl sowie eine in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleistet, hieß es seitens des GKV-Spitzenverbandes. Für eine der Festbetragsgruppen der Stufe 2 wurden zudem Zuzahlungsfreistellungsgrenzen festgelegt.

Die aktuellen Beschlüsse werden im Bundesanzeiger Nr. 134 vom 7. September bekannt gemacht. Sie stehen ab morgen mit weiteren Servicedateien auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes unter www.gkv-spitzenverband.de in dem Bereich „Versorgungsbereiche der GKV“ > „Arzneimittel“ abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.

Die neuen Festbeträge treten zum 1. November in Kraft. Insgesamt führen die Beschlüsse laut GKV-Spitzenverband zu einem zusätzlichen Einsparvolumen von 55 Mio. Euro pro Jahr.

Kirsten Sucker-Sket / 06.09.2010, 11:29 Uhr

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