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Der BDA sieht durch die GKV-Finanzreform neue Belastungen für die Arbeitgeber. (Foto: bda-online)

Der BDA sieht durch die GKV-Finanzreform neue Belastungen für die Arbeitgeber. (Foto: bda-online)

GKV-Finanzreform

Arbeitgeber protestieren gegen neue Bürokratie

Berlin - Die Arbeitgeber gehen auf Konfrontationskurs zu Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) und lehnen den geplanten Sozialausgleich im Zuge der Erhebung der Zusatzbeiträge ab: "Die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums schaffen neue Belastungen für die Arbeitgeber. Die Anhebung des Beitragssatzes verteuert die Arbeitskosten und gefährdet damit die wirtschaftliche Erholung", heißt es in einer Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

Dies widerspreche der Zusage aus dem Koalitionsvertrag, die Lohnzusatzkosten stabil zu halten. Zudem kämen auf die Betriebe mit der Abwicklung des Sozialausgleichs beim Zusatzbeitrag neue bürokratische Belastungen zu. Besser wäre es, den Sozialausgleich bei den Krankenkassen zu lassen. Diese seien schon heute für den Schutz ihrer Mitglieder vor finanzieller Überforderung durch Zusatzbeiträge und Zuzahlungen verantwortlich und zudem – anders als Arbeitgeber und Rentenversicherung – in der Lage, die gesamte Einkommenssituation der Versicherten zu berücksichtigen und damit den Sozialausgleich zielgenau durchzuführen.

Auch grundsätzlich stoßen Röslers Pläne zur Reform der GKV-Finanzierung auf Ablehnung beim BDA: "Die Chance für eine dauerhafte Abkopplung der Gesundheits- von den Arbeitskosten wird verpasst", heißt es in der Erklärung des von Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt geführten Verbandes weiter. Die lohnbezogene Finanzierung werde im Gegenteil mit der geplanten Beitragssatzanhebung sogar noch ausgebaut.

Auch weiterhin würden die Arbeitgeber wesentlich an den Kostensteigerungen im Gesundheitswesen beteiligt. Denn auch künftig steige ihre Beitragsbelastung mit dem Anstieg der Grundlohnsumme. Der dadurch bedingte Anstieg der Beitragsmehreinnahmen habe in der Vergangenheit genauso hoch gelegen wie der durch Beitragssatzsteigerungen. Über Zusatzbeiträge werde dementsprechend künftig auch nur der Teil der Kostensteigerungen aufgefangen, der über den Anstieg der Grundlohnsumme hinausgehe.

 

Lothar Klein / 13.08.2010, 10:45 Uhr

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