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Von acht Euro Zusatzbeitrag werden GKV-Versicherte künftig nur noch träumen können. (Foto: Sket)

Von acht Euro Zusatzbeitrag werden GKV-Versicherte künftig nur noch träumen können. (Foto: Sket)

Deckel für Zusatzbeiträge fällt

Koalition plant komplizierten Sozialausgleich

Berlin - Die gesetzlichen Krankenkassen können künftig den Zusatzbeitrag ohne jede Begrenzung erhöhen. Übersteigt der Zusatzbeitrag aber zwei Prozent des Arbeitnehmereinkommens, greift ein komplizierter Sozialausgleich, um die Belastung für die Arbeitnehmer in Grenzen zu halten. Dies sieht nach DAZ.online-Informationen der Kompromiss für das am Dienstag angesetzte abschließende Spitzengespräch der Partei- und Fraktionschefs der Regierungskoalition zur Gesundheitsreform vor.

Bereits beschlossen hat die Koalition die Anhebung des gesetzlichen Krankenkassenbeitrages zum Gesundheitsfonds von 14,9 auf 15,5 Prozent. Damit wird die Senkung des Einheitsbeitrages im Zuge der Finanzkrise rückgängig gemacht. Der Arbeitgeberanteil steigt ab 2011 wieder von 7 auf 7,3 Prozent, der Anteil der 50 Millionen Beitragszahler von 7,9 auf 8,2 Prozent.

Mit der Neuregelung der Zusatzbeiträge fällt ab 2011 die bisherige Deckelung auf ein Prozent des Arbeitnehmereinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 3.750 Euro. Der Kompromissvorschlag sieht vor, dass die Krankenkassen den Zusatzbeitrag ab 2011 ohne jede Begrenzung erhöhen können. Darüber sollen nach dem Willen der Regierungskoalition die mittelfristig erwarteten Kostensteigerungen im Gesundheitswesen von jährlich zwei bis drei Prozent finanziert werden. Der paritätische Einheitsbeitrag soll damit faktisch für die nächsten Jahre auf 15,5 Prozent festgeschrieben werden und nicht weiter steigen.

Übersteigt der Zusatzbeitrag jedoch zwei Prozent des Brutto-Arbeitnehmereinkommens soll ein Sozialausgleich greifen. Der Kompromissvorschlag für die abschließende Koalitionsrunde sieht nach DAZ.online-Informationen folgende Regelung vor: Der zwei Prozent überschreitende Betrag des Zusatzbeitrages soll vom Arbeitgeber automatisch wieder vom gesetzlichen 8,2-prozentigen Arbeitnehmeranteil am Einheitsbeitrag abgezogen werden. Damit wird der Zusatzbeitrag für die Arbeitnehmer faktisch bei zwei Prozent gedeckelt.

Ein Beispiel: Eine Kasse verlangt von einem Arbeitnehmer mit 2.000 Euro monatlichem Bruttoverdienst einen Zusatzbeitrag von 44 Euro. Damit übersteigt der Zusatzbeitrag die „Sozialgrenze“ um vier Euro. Diese vier Euro werden vom gesetzlichen Arbeitnehmeranteil (8,2 Prozent = 164 Euro) wieder abgezogen. Statt 164 Euro zahlt dieser Arbeitnehmer also nur 160 Euro Einheitsbeitrag in den Gesundheitsfonds.

Durch diese komplizierte Regelung soll der Anreiz für Arbeitnehmer gestärkt werden, bei erwarteten weiteren Erhöhungen des Zusatzbeitrages durch einzelne Krankenkassen in eine preiswertere Kasse zu wechseln. Die durch die faktische Kappung dem Gesundheitsfonds fehlenden Gelder sollen aus Steuermitteln erstattet werden.

Um 9.00 Uhr treffen sich am Dienstag die Partei- und Fraktionschefs zur abschließenden Spitzenrunde. Im Anschluss soll Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) den komplizierten Kompromiss zunächst den Fraktionen von CDU/CSU und FDP erläutern. Erst danach ist eine Information der Öffentlichkeit vorgesehen.

 

Lothar Klein / 05.07.2010, 11:01 Uhr

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