BMG-Klarstellung zu Insulinanaloga

Mehrwertverträge sichern Verordnungsfähigkeit

Stuttgart - 02.07.2010, 10:31 Uhr


Lang wirkende Insulinanaloga sollen nach G-BA-Beschluss in Zukunft nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden dürfen, wenn sie teurer sind als Humaninsulin. Die Verordnungsfähigkeit wird aber

Am 18. März 2010 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, die Verordnungsfähigkeit von lang wirkenden Insulinanaloga stark einzuschränken. Begründet wurde dies mit den bis zu 70% höheren Kosten von Insulin Glargin (Lantus®) und Insulin Detemir (Levemir®) im Vergleich zu Humaninsulin.

Das BMG, dem der Beschluss zur Prüfung vorgelegt wurde, hat diesen jedoch nicht einfach passieren lassen. sondern mit Schreiben vom 21. Mai 2010 eine ergänzende Stellungnahme des G-BA angefordert. Kritisiert wurde, dass der G-BA bei seiner Wirtschaftlichkeitsbewertung lediglich von dem Preis der Arzneimittel ausgegangen ist, nicht jedoch regelhafte Unterschiede in der Inanspruchnahme weiterer ärztlicher Behandlungen und der Verordnung sonstiger Leistungen berücksichtigt habe. Das BMG hat den G-BA daher aufgefordert, die Kostenunterschiede der Gesamttherapie in die Wirtschaftlichkeitsprüfung einfließen zu lassen. Mit dieser Forderung befindet sich das BMG ganz auf der Linie des Herstellers von Insulin Glargin, Sanofi Aventis.

Dieser hat mit zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen sogenannte Mehrwertverträge abgeschlossen, in denen die Kostenneutralität und damit die Wirtschaftlichkeit für Insulin Glargin im Vergleich zu Humaninsulin garantiert werden. Bei einer Wirtschaftlichkeitsbewertung nur auf Basis des Arzneimittelpreises wäre Insulin Glargin nach dem G-BA-Beschluss auch bei Vorliegen von Mehrwertverträgen nicht mehr erstattungsfähig gewesen.

Jetzt hat das BMG in einem weiteren Schreiben vom 25. Juni 2010 klargestellt, dass zwar der G-BA-Beschluss als solcher nicht beanstandet wird, dass es allerdings Sache der einzelnen Krankenkassen sei, im Rahmen von Verträgen mit pharmazeutischen Unternehmen für den Ausgleich der Mehrkosten zu sorgen und damit die Wirtschaftlichkeit der Behandlung sicherzustellen. Es wird damit gerechnet, dass der Beschluss in Kürze in Kraft treten kann. Langwirksame Insulinanaloga würden dann nur aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen fallen, wenn keine Mehrwertverträge vorliegen


Dr. Doris Uhl