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Politik

Gesundheitsprämie
Reimann: Rösler sollte Konsequenzen ziehen
Berlin - Nach dem vorläufigen Scheitern einer Prämienfinanzierung in der Gesetzlichen Krankenversicherung hat die SPD-Gesundheitsexpertin Carola Reimann Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) den Rücktritt nahe gelegt: „Er hat sein politisches Schicksal ganz eng mit der Einführung einer Gesundheitsprämie verknüpft. Es ist an ihm, daraus Konsequenzen zu ziehen“, sagte die Vorsitzende des Bundestagsgesundheitsausschusses in einem Interview der heute erschienenen Wochenzeitung „Das Parlament“.
Aus Reimanns Sicht ist Rösler „ein sehr angeschlagener Minister“. Dies sei auch bei der Sparklausur der Koalition zu sehen gewesen, als er „mit einem zusätzlichen Steuerzuschuss von zwei Milliarden Euro abgespeist“ worden sei.
Reimann sagte weiter, ihr mache es angesichts der Finanzmisere der GKV „Sorgen, wie sich die Koalitionspartner derzeit bekämpfen“. Noch immer lägen seitens der Koalition keine Lösungsvorschläge vor, wie dem zu erwarteten Milliardendefizit begegnet werden könne. Drei Wochen seien „denkbar wenig Zeit, um ein neues Konzept zu erarbeiten“. Dennoch sei Philipp Rösler in der Pflicht. „Denn die Kosten im Gesundheitswesen steigen weiter, wenn die Regierung nichts tut“, betonte die SPD-Politikerin.
Auf das schwarz-gelbe Arzneimittel-Sparpaket setzt Reiman jedenfalls keine Hoffnung. Mit dem Plan, dass die Hersteller neuer Arzneimittel ein Jahr lang nach der Zulassung den Preis selbst festlegen können und parallel mit den Kassen über einen dauerhaften Preis verhandeln, werde Rösler „keinen Erfolg haben“. Auch nach gescheiterten Verhandlungen und einer Entscheidung der Schiedsstelle sei eine Kosten-Nutzen-Bewertung „kein Muss und kommt auch zeitlich viel zu spät“, moniert Reimann. Sie geht daher davon aus, dass es am Ende für die Versicherten teurer wird – „denn die Hersteller werden die Preise fürs erste Jahr extra hoch ansetzen, um eine gute Verhandlungsposition zu haben“. Auch ihrer Sicht müssen die Hersteller neuer Arzneimittel von Anfang an nur einen Preis verlangen dürfen, der im EU-Durchschnitt liegt. So machten es etwa die Schweizer. Zudem müsse die Kosten-Nutzen-Bewertung zwingend sein.
Kirsten Sucker-Sket / 14.06.2010, 09:54 Uhr
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