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GKV-Vize Johann-Magnus v. Stackelberg will den Apothekern eigentlich nichts Böses - doch er sieht keine andere Lösung als ihnen die Rechnungen zu kürzen. (Foto: GKV-Spitzenverband)

GKV-Vize Johann-Magnus v. Stackelberg will den Apothekern eigentlich nichts Böses - doch er sieht keine andere Lösung als ihnen die Rechnungen zu kürzen. (Foto: GKV-Spitzenverband)

Streit um Herstellerrabatt

Kassen sollen Apothekenrechnungen kürzen

Berlin - Krankenkassen und Arzneimittelhersteller sind sich bei einigen Medikamenten nach wie vor nicht einig über die Höhe des Herstellerrabattes für Generika. Seit April 2006 steht den gesetzlichen Kassen grundsätzlich ein Abschlag in Höhe von 10 Prozent des Herstellerabgabepreises zu – nur unter bestimmten Bedingungen ist eine Befreiung vorgesehen. Doch einige Hersteller kennzeichnen ihre Präparate nicht richtig, in der Folge ist bei den Kassen ein Ausfall von rund 250 Mio. Euro aufgelaufen. Nun sollen die Apotheken den Streit ausbügeln: Der GKV-Spitzenverband empfiehlt den Kassen, ihnen die Rechnungen kürzen.

Seit Sommer 2008 liegt ein mit den Pharmaverbänden und dem Apothekerverband konsentierter Leitfaden vor, der die Kriterien zur Abschlagsbefreiung nach den gesetzlichen Vorschriften abgrenzt. Dennoch gibt es Hersteller, die nicht mitziehen. Schon vor einem knappen Jahr hatten die Kassen Alarm geschlagen und angekündigt, sich die ausstehenden Summen über die Apothekenrechenzentren einzuholen. Den Apotheken obliegt bekanntlich die Aufgabe, für die Kassen das Inkasso der Herstellerrabatte zu übernehmen. Jetzt ist es dem GKV-Spitzenverband offenbar wirklich ernst. Er  hat seinen Mitgliedskassen mit Schreiben vom 20. Mai empfohlen, die Apothekenrechnungen in Höhe der – nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes  – ausstehenden Herstellerabschläge nach § 130a Abs. 3b SGB V zu kürzen. Den DAV, die Pharmaverbände und das Bundesgesundheitsministerium setzte der GKV-Spitzenverband am selben Tage hierüber in Kenntnis.

Die von dieser Empfehlung betroffenen Arzneimittel hat der GKV-Spitzenverband den Kassen in einer Datei unter Angabe der Pharmazentralnummer (PZN), Zeiträume und Abschlagsbeträge zusammengestellt; diese Tabelle umfasst zunächst etwa 300 PZN. Die Kassen sind nun gehalten, die entgangenen Rabatte gegen Apothekenrechnungen aufzurechnen. „Wir haben lange genug versucht, die Probleme direkt mit den Pharmaherstellern zu lösen, damit die Apotheken nicht mit in die Auseinandersetzung hineingezogen werden“, sagte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Er bedauerte ausdrücklich, „dass Pharmahersteller ihr unverantwortliches Handeln auf dem Rücken der Apotheken austragen“. Aber den Krankenkassen bleibe „leider kein anderer Weg“, so von Stackelberg.

Beim GKV-Spitzenverband geht man davon aus, dass es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen über die jeweiligen Standpunkte kommen wird.

Kirsten Sucker-Sket / 21.05.2010, 12:59 Uhr

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