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Der vfa-Vorsitzende Wolfgang Plischke will direkte Verhandlungen zwischen Kassen und Herstellern statt Kosten-Nutzen-Bewertungen. (Foto: vfa)

Arzneimittelmarkt

vfa setzt auf Direktverträge

Berlin - Bei einer Neuordnung des Arzneimittelmarktes setzen die forschenden Pharma-Unternehmen (vfa) auf Direktverträge zwischen Herstellern und Kassen für alle patentgeschützten Arzneimittel. Der vfa-Vorsitzende Dr. Wolfgang Plischke widersprach zugleich Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler, der die Arzneimittelpreise in Deutschland als besonders hoch kritisiert hatte.

„Unsere Preise sind nicht hoch", sagte Plischke. „Sie sind stabil und liegen auf dem Niveau von 2007. Nichtsdestotrotz wollen wir aber alles tun, dass die Arzneimittelversorgung noch effizienter wird.“

Dabei setzen die forschenden Hersteller auf Direktverträge. Nach dem vfa-Modell soll die Kosten-Nutzen-Bewertung entfallen, wenn für ein Medikament durch Direktverträge binnen zwei Jahren mindestens 50 Prozent des Marktes abgedeckt werden. Dies soll für alle patentgeschützten Medikamente gelten. Ganz wichtig ist den vfa-Unternehmen dabei, dass die direkten Verträge auf die Verbesserung der Versorgungsqualität und des Behandlungserfolges abzielen müssen. Dabei sind unterschiedliche Vertragsformen denkbar, etwa Vereinbarungen zur Durchführung von Versorgungsforschung oder Cost- bzw. Risk-Sharing.

Der Weg für diejenigen, die nicht (ver)handeln, führt laut Plischke zur Kosten-Nutzen-Bewertung: „Wer nicht handelt, muss sich der Kosten-Nutzen-Bewertung mit Festsetzung eines Höchstbetrages stellen“.

Der vfa-Vorsitzende forderte weiterhin verlässliche Rahmenbedingungen und die volle Anwendbarkeit des Kartell- und Wettbewerbsrechts auch für die Krankenkassen. Als Anreiz für Ärzte schlägt der Verband vor, dass diese von der Wirtschaftlichkeitsprüfung befreit werden, wenn sie vertragsgebundene Medikamente verschreiben. Auch Krankenkassen sollen einen Vorteil haben: Die Erstattung einer vertragsgeregelten Innovation solle im Zuge des Risikostrukturausgleichs ausgeglichen werden.

Abschließend betonte Plischke: „Vertragswettbewerb braucht Deregulierung“. Als erste wichtige Schritte seien die Parallelimportförderklausel, die Festbetragsjumbogruppen und das Zweitmeinungsverfahren abzuschaffen.

Link zum vfa-Positionspapier: „Weiterentwicklung des Ordnungsrahmens für den Arzneimittelsektor“

Kirsten Sucker-Sket / 19.02.2010, 09:56 Uhr

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