PREISNACHLASS

Achtung bei Mitarbeiter-Rabatten!

Stuttgart - 19.11.2015, 08:08 Uhr

Apothekenleiter sollten den jährlichen Freibetrag für Belegschaftsrabatte nicht aus den Augen verlieren. (Foto: Picture Factory - Fotolia)

Apothekenleiter sollten den jährlichen Freibetrag für Belegschaftsrabatte nicht aus den Augen verlieren. (Foto: Picture Factory - Fotolia)


In den meisten Apotheken bekommen Angestellte einen Nachlass auf den Verkaufspreis. Doch wenn die Gesamtsumme dieses Rabatts zu hoch wird, fallen Steuern und Sozialabgaben an.

Angestellte bezahlen in der Apotheke, in der sie arbeiten, für Arzneimittel und Apothekenprodukte nicht den „normalen“ Preis, sondern bekommen einen Mitarbeiterrabatt. In nicht wenigen Apotheken bezahlen sie sogar nur den Einkaufspreis (ApU) zuzüglich der Mehrwertsteuer.

Die aktuelle Ausgabe des „AWA – Aktueller Wirtschaftsdienst für Apotheker“ warnt nun die Apothekenleiter, dabei den jährlichen Freibetrag für Belegschaftsrabatte nicht aus den Augen zu verlieren. Beträgt der gewährte Preisnachlass pro Jahr und Mitarbeiter mehr als 1080 Euro, so wird er als "Geldwerter Vorteil" steuer- und sozialabgabenpflichtig. Diese Grenze gilt nicht für den Wert der eingekauften Ware, sondern nur für den tatsächlich gewährten Preisnachlass. Außerdem kann der Arbeitgeber von diesem Betrag 4 Prozent "Bewertungsabschlag" abziehen. Für den Wert des Einkaufs ist übrigens der Betrag anzusetzen, für das Produkt in der Apotheke üblicherweise an Endkunden abgegeben wird. Und Abgaben fallen nur auf den Betrag an, der die Freigrenze übersteigt.

Der AWA weist auch darauf hin, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, Belegschaftsrabatte gesondert im Lohnkonto aufzuzeichnen. Und: Geldwerte Vorteile, die anstelle von vertraglich vereinbartem Gehalt gezahlt werden, fallen nicht unter die Freibetragsregelung. Wer als Apothekenleiter Abgaben sparen und seinen Angestellten einen Teil des Gehalts Naturalien bezahlen möchte, muss dies vorher in den Arbeitsverträgen geregelt haben.

Den kompletten Artikel finden AWA-Abonnenten hier: http://www.dav-awa.de/aktuelles-heft/15-november-2015/article/2015/11//rabattfreibetrag-steuerguenstige-warenabgabe-an-mitarbeiter.html


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