Netupitant/Palonosetron

Zusatznutzen von Akynzeo nicht belegt

Berlin - 17.11.2015, 17:05 Uhr

Das IQWiG hat Akynzeo bewertet. (Foto: IQWiG)

Das IQWiG hat Akynzeo bewertet. (Foto: IQWiG)


Die Wirkstoffkombination Netupitant/Palonosetron (Akynzeo) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen nicht überzeugt: Der Hersteller des Mittels zur Prävention von Übelkeit nach einer Chemotherapie habe einen Zusatznutzen nicht belegen können.

Seit Mai 2015 ist die Wirkstoffkombination Netupitant/Palonosetron (Akynzeo) zugelassen zur Prävention von akuter und verzögert auftretender Übelkeit und Erbrechen bei erwachsenen Patienten, die aufgrund einer Krebserkrankung eine mäßig oder stark emetogene (d. h. Brechreiz auslösende) Chemotherapie erhalten. Nun hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) das Dossier des Herstellers Helsinn Birex Pharmaceuticals bewertet: Hat Akynzeo einen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie?

Unterscheidung in mäßigen und starken Brechreiz auslösende Therapien

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G‑BA) hatte in seinem Auftrag zwischen zwei Therapiesituationen unterschieden und entsprechend zwei Vergleichstherapien festgelegt: Bei einer mäßig emetogenen Chemotherapie sollte mit der Zweifachkombination aus einem Serotonin-Antagonisten und Dexamethason verglichen werden. Bei einer Chemotherapie auf Cisplatin-Basis, die in hohem Maße zu Brechreiz führt, sollte die zweckmäßige Vergleichstherapie in einer Dreifachkombination bestehen, nämlich einem Serotonin-Antagonisten, einem Neurokinin-1-Rezeptorantagonisten und wiederum Dexamethason.

Laut IQWiG-Bewertung ist in keiner der beiden Fälle ein solcher Zusatznutzen belegt. Was die mäßig emetogene Chemotherapie betrifft, habe der Hersteller in seinem Dossier Daten aus einer direkt vergleichenden Studie und aus einem indirekten Vergleich vorgelegt, in denen als Serotonin-Antagonist Palonosetron zum Einsatz gekommen war. Doch beide Vergleiche sind aus IQWiG-Sicht ungeeignet, einen Zusatznutzen abzuleiten. Grund: In beiden Fällen waren Patienten eingeschlossen, deren Chemotherapie in aktuellen Leitlinien als hoch emetogen eingestuft wird.

Keine signifikanten Unterschiede bei Endpunkten

Hinsichtlich der zweiten Therapiesituation (stark emetogene Chemotherapie) wählte der Hersteller zwar auch eine zulässige Vergleichstherapie. Doch die eingereichten Studien überzeugten das IQWiG nicht. Bei den Endpunkten Gesamtmortalität, schwerwiegende unerwünschte Ereignisse und Therapieabbruch wegen unerwünschter Ereignisse habe sich kein statistisch signifikanten Unterschied und somit keinen Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Akynzeo gezeigt.

Auch bei weiteren Endpunkten ist der Zusatznutzen Fehlanzeige: Die gesundheitsbezogene Lebensqualität sei nicht untersucht und für den Endpunkt Übelkeit seien keine verwertbaren Daten vorgelegt worden, so das IQWiG.  

Weniger Nebenwirkungen allein überzeugen noch nicht

Allerdings sieht das Instiut beim Nebenwirkungsendpunkt Diarrhö einen statistisch signifikanten Unterschied zugunsten von Netupitant/Palonosetron. Damit gebe es einen Anhaltspunkt für einen beträchtlich geringeren Schaden im Vergleich zur Dreifachkombination. Allerdings: Dieses eine positive Ergebnis sei für sich genommen nicht sinnvoll interpretierbar. Für die Ableitung eines Zusatznutzens wäre zusätzlich ein Nachweis der Gleichwertigkeit in anderen Endpunktkategorien erforderlich. Doch gerade hierzu vermissen die Kölner Wissenschaftler Daten.

Ihr Fazit lautet daher: Ein Zusatznutzen von Netupitant/Palonosetron gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie für erwachsene Patienten, die eine stark emetogene Chemotherapie zur Prävention und Behandlung von Übelkeit und Erbrechen erhalten, ist somit nicht belegt.

Die abschließende Entscheidung über das Ausmaß des Zusatznutzens trifft nun der G-BA.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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