Impfempfehlungen der STIKO

Neues Impfschema für Pneumokokken-Impfung

Berlin - 25.08.2015, 09:00 Uhr

Die STIKO hat ihre Impfempfehlungen aufgefrischt. (Foto: M. Rosenwirth/Fotolia)

Die STIKO hat ihre Impfempfehlungen aufgefrischt. (Foto: M. Rosenwirth/Fotolia)


Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) hat ihre Impfempfehlungen aktualisiert. Änderungen gibt es beim Impfschema für die Pneumokokken-Impfung im Säuglings- und Kleinkindalter, bei der Meningokokken-B-Impfung, bei der Gelbfieberimpfung und der passiven Immunisierung gegen Windpocken.

Wie das Robert Koch-Institut (RKI) mitteilt, sollen Säuglinge bei der Pneumokokken-Impfung künftig drei statt bisher vier Impfstoffdosen eines Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs erhalten: im Alter von zwei, vier und elf bis 14 Monaten (sogenanntes 2+1-Impfschema, zwei Grundimmunisierungen plus eine Auffrischung). Für die bestmögliche Wirksamkeit der Impfung sollen die einzelnen Impfstoffdosen unbedingt im jeweils empfohlenen Alter gegeben werden. Dies gilt auch für die letzte Dosis, die für die Aufrechterhaltung des individuellen Impfschutzes und für den Herdenschutz ausschlaggebend ist. Das 2+1-Schema hat den Vorteil, dass Säuglinge im Alter von drei Monaten eine Impfung weniger benötigen. Für Frühgeborene (Geburt vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche) wird unverändert das 3+1-Schema empfohlen, da in der Impfstoff-Zulassung die Anwendung des kürzeren Impfschemas bislang auf Reifgeborene beschränkt ist.

Meningokokken-B: Weiterhin keine generelle Impfempfehlung

Eine Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe B, für die seit Dezember 2013 in Deutschland verfügbar ist (Bexsero®), empfiehlt die STIKO nach wie vor nicht generell. Die bisherigen Studienergebnisse reichten hierfür noch nicht so aus, heißt es. Allerdings empfiehlt die STIKO zukünftig für Personen mit spezifischen Grundkrankheiten eine Impfung gegen Meningokokken B (Indikationsimpfung). Da das Risiko an einer invasiven Meningokokken-B-Infektion zu erkranken je nach Grundkrankheit unterschiedlich hoch sei, sollte die Entscheidung für eine Meningokokken-B-Impfung nach individueller Risikoabschätzung getroffen werden.

Gelbfieber-Impfung mit lebenslangem Schutz

Bei der Gelbfieberimpfung empfiehlt die STIKO aufgrund der Änderungen in den internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) keine Auffrischimpfung mehr. Die Änderung wurde möglich, nachdem in den vergangenen Jahren mehrere Studien auf einen lebenslangen Impfschutz nach einmaliger Gelbfieberimpfung hingewiesen haben.

Überarbeitet wurde auch die Empfehlung zur passiven Immunisierung mit Varizella-Zoster-Immunglobulinen. Diese sind bei fehlender Immunität gegen das Varizella-Zoster-Virus wichtig, wenn ein erhöhtes Risiko für eine schwere Windpocken-Infektion besteht und nicht mit dem Lebendimpfstoff geimpft werden konnte. Hier empfiehlt die STIKO nun auch die Impfung für Frühgeborene mit Kontakt zum Erreger. Zudem  erweitert sie den Anwendungszeitraum auf bis zu zehn Tage nach Erregerkontakt.

Die aktuellen Empfehlungen sind im Epidemiologischen Bulletin 34/2015 veröffentlicht. Die ausführlichen wissenschaftlichen Begründungen werden in den kommenden Bulletin-Ausgaben 35, 36 und 37 erscheinen.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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