DAZ-Wochenschau

Schwarze Liste und rosa Pille

Stuttgart - 22.08.2015, 08:00 Uhr

(Fotos: scottchan, gena96 - Fotolia.com; Montage: DAZ/ekr)

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Der Beschluss der EU zu den generischen Arzneimitteln, deren Zulassungen aufgrund von zweifelhaften Studiendaten aus Indien ab 21. August ruhen müssen, ist umgesetzt. Das BfArM hat die Liste der Arzneimittel, die nicht mehr verkehrsfähig sind, veröffentlicht. In den USA wurde ein Präparat zugelassen, das Frauen, die unter einem Mangel an sexuellem Verlangen leiden, helfen soll. Das auch als „Pink Viagra“ bezeichnete Präparat ist allerdings umstritten. Mehr dazu lesen Sie in der Wochenschau.

Schwarze Liste

Seit Freitag ist bekannt, welche weiteren Generika-Zulassungen in Deutschland ruhen müssen. Das BfArM hat die aktualisierte Version der Liste veröffentlicht und damit den Beschluss der EU-Kommission zu zweifelhaften Studiendaten der indischen Firma GVK-Biosciences umgesetzt. Die Versorgung der Patienten ist laut BAK-Präsident Dr. Andreas Kiefer allerdings nicht gefährdet, weil die Apotheken gut vorbereitet seien.

Rosa Pille

Die erste Lustpille für die Frau ist in den USA zugelassen. Addyi® (Wirkstoff: Flibanserin) ist indiziert bei Frauen, die unter sexueller Unlust leiden. Das Präparat, das ursprünglich als Antidepressivum entwickelt wurde, ruft allerdings nicht nur positive Reaktionen hervor. So steht es vor allem wegen seines erheblichen Nebenwirkungs- und Wechselwirkungspotenzial in der Kritik. Alkohol ist beispielweise während der Anwendung Tabu.

Neuer Hinweis bei Xalatan®

Xalatan®-Augentropfen (Latanoprost) können dank einer geänderten Formulierung seit einiger Zeit bei Raumtemperatur aufbewahrt werden. Allerdings treten mit der neuen Rezeptur vermehrt Augenreizungen auf. In die Packungsbeilage wird daher der Hinweis aufgenommen, dass die Patienten in diesen Fällen einen Arzt aufsuchen sollen.

Schneller zum AIDS-Test

Bisher musste nach einer möglichen Ansteckung mit HIV zwölf Wochen gewartet werden, bis eine HIV-Infektion nachweisbar war oder eben ausgeschlossen werden konnte. Neue Testmethoden reduzieren die Zeit der Ungewissheit jetzt auf sechs Wochen.

Teamarbeit bei Antibiotikaverordnungen

Um die Zahl unnötiger Antibiotikaverschreibungen zu reduzieren, müssen nicht nur Ärzte ihre Einstellungen und Überzeugungen infrage stellen, sondern auch die Patienten. Das empfiehlt das britische National Institute of Health and Care Excellence (NICE). Allgemeinmediziner fühlten sich oft dazu gedrängt, wider ärztliches Wissen ein Antibiotikum zu verordnen, weil der Patient dies wünscht.

Thomapyrin® präsentiert

Boehringer Ingelheim, Anbieter von Thomapyrin® wirbt prominent auf Spiegel.online bei allen Artikeln zum Thema Kopfschmerz für sein Schmerzmittel. Dabei wird direkt auf eine Versandapotheke verlinkt. Zwar gibt Boehringer an, keinerlei Einfluss auf den redaktionellen Inhalt der Beiträge zu haben, dennoch bleibt ein gewisser Beigeschmack.

Mal Zusatznutzen und mal keiner

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat vergangene Woche zwei Nutzenbewertungen veröffentlicht: Einmal wird dem gegen Lungenkrebs eingesetzten Afatinib (Giotrif®) bei bestimmten Mutationen ein Zusatznutzen zugesprochen. Das Parkinson-Medikament Safinamid (Xadago®) dagegen fällt durch.

Berner Apotheker sollen gegen Grippe impfen

Apotheker im Schweizer Kanton Bern sollen in der kommenden Grippe-Saison probeweise Grippe-Impfungen durchführen. Impfungen durch Apotheker an sich sind in der Schweiz nichts Neues, in einigen Kantonen  können sich Personen bereits seit geraumer Zeit in Apotheken impfen lassen, sofern sie ein ärztliches Rezept vorweisen können. Im Kanton Zürich dürfen Apotheker ab September auch einzelne Impfungen ohne ärztliche Verschreibung vornehmen.

Bradykardien auch unter Simeprevir.

Auch während einer Kombinationstherapie mit Simeprevir (Olysio®) mit Sofosbuvir (Sovaldi®) und gleichzeitiger Gabe vom Amiodaron kann es zu schweren Bradykardien und Herzblock kommen.


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