Hinweis in der Packungsbeilage

Xalatan: Bei Augenreizungen Arzt aufsuchen

Stuttgart - 19.08.2015, 10:55 Uhr

Gereiztes Auge nach Xalatan-Applikation? Die Packungsbeilage rät zum Arztbesuch. (Bild: Richard Villalon/Fotolia)

Gereiztes Auge nach Xalatan-Applikation? Die Packungsbeilage rät zum Arztbesuch. (Bild: Richard Villalon/Fotolia)


Treten nach der Anwendung von Xalatan- Augentropfen (Latanoprost) schwere Reizungen auf, sollen die Patienten unverzüglich ärztlichen Rat einholen. Dieser Hinweis soll künftig in die Packungsbeilage aufgenommen werden. Seit Ende 2013 die Formulierung von Xalatan-Augentropfen (Latanoprost) verändert worden war, waren vermehrt Meldungen über starke Augenreizungen bei der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker eingegangen. Dies hatte man als Hinweis auf eine mögliche Beeinträchtigung der Sicherheit dieses Arzneimittels gewertet. Der Pharmakovigilanzausschuss der EMA (PRAC) hatte sich der Sache angenommen.

Die neue Formulierung erlaubt es, die Augentropfen statt wie zuvor im Kühlschrank bei Raumtemperatur aufzubewahren. Die Augenreizungen, die seit der Änderung vermehrt gemeldet wurden, werden vermutlich durch eine Senkung des pH-Wertes verursacht. Treten diese Augenreizungen auf, ist es nach Ansicht des PRAC wichtig, zeitnah einen Arzt aufzusuchen. Zu dieser Auffassung kam der Ausschuss nach Analyse der verfügbaren Daten. Daher soll, wie die AMK jetzt bekannt gibt, in Abschnitt 4 der Gebrauchsinformation („Welche Nebenwirkungen sind möglich?“) unter „Augenreizungen wie Brennen, Jucken, Stechen und Fremdkörpergefühl“ folgender Hinweis aufgenommen werden: „Wenn bei Ihnen eine Augenreizung auftritt, die so schwer ist, dass Ihr Auge übermäßig tränt oder Sie in Erwägung ziehen lässt, das Arzneimittel abzusetzen, sprechen Sie unverzüglich (innerhalb einer Woche) mit Ihrem Arzt, Apotheker oder dem medizinischen Fachpersonal. Ihre Behandlung muss eventuell überprüft werden, um sicherzustellen, dass Sie weiterhin eine für Ihre Erkrankung angemessene Behandlung erhalten“.

In diesem Zusammenhang bedankt sich die AMK ausdrücklich bei allen Apotheken, die diese unerwünschte Wirkung gemeldet und somit einen wichtigen Beitrag zur Pharmakovigilanz geleistet haben. Dieser Fall, so heißt es in der Mitteilung der AMK, verdeutliche die Bedeutung von Verdachtsmeldungen unerwünschter Arzneimittelwirkungen, selbst wenn eine UAW in den Produktinformationen bereits aufgeführt und somit bekannt ist. Apotheken sollten daher, so bittet die AMK, Risiken von im Markt befindlichen Arzneimitteln und Medizinprodukten melden (www.arzneimittelkommission.de), um eine kontinuierliche Risiko-/Nutzenbewertung zu ermöglichen und angemessene Sicherheitsmaßnahmen einzuleiten.


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