DAZ.online-Wochenschau

Die ABDA nimmt Stellung und die Amerikaner sind fortschrittlich

Stuttgart - 13.06.2015, 07:00 Uhr

(Fotos: scottchan, gena96 - Fotolia.com; Montage: DAZ/ekr)

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Man weiß gar nicht, was einen in dieser Woche mehr überrascht hat: dass die ABDA kritisch zur Substitutionsausschlussliste des G-BA Stellung nimmt oder dass die doch als recht konservativ geltenden Amerikaner die „Pille“ rezeptfrei in der Apotheke erhalten sollen. Zumindest erst einmal in einem Bundesstaat. Mehr dazu und was sonst noch so in dieser Woche geschah, können Sie in unserer DAZ.online-Wochenschau lesen...

ABDA kritisiert G-BA-Vorschläge

Die ABDA hat die Vorschläge des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Erweiterung der Substitutionsausschlussliste geprüft und kann kaum einen Vorschlag ohne Einschränkung unterstützen. Sie begrüßt lediglich das Vorhaben, Phenprocoumon-Tabletten in die Liste aufzunehmen. Nicht befürwortet die Aufnahme von Buprenorphin, transdermale Pflaster mit unterschiedlicher Applikationshäufigkeit, in die Liste. Auch die Einschränkung des Wirkstoffs Oxycodon auf Retardtabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikationshäufigkeit lehnt die ABDA ab. Nicht befürwortet wird weiterhin die Aufnahme von Phenobarbital und Primidon (Tabletten) in die Liste. Die Stellungnahme der ABDA greift auch ein Problem auf, das bei in Kraft treten der ersten Tranche der Liste auftrat: Da dies quasi über Nacht geschah, hinkte die Apothekensoftware hinterher. Nun fordert die ABDA, Beschlüsse zur Erweiterung der Liste erst einen Monat nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger wirksam werden zu lassen. Ob der G-BA die ABDA-Vorschläge aufgreift, bleibt abzuwarten. 

„Pille“ wird in Kalifornien rezeptfrei. 

Erstmals sollen in einem US-Bundesstaat hormonelle Kontrazeptiva ohne ärztliche Verschreibung in der Apotheke erhältlich sein. Bereits 2013 wurde in Kalifornien die „Senate Bill No. 493“ verabschiedet, die den Apothekern des Bundesstaats Kalifornien neue Befugnisse zugesteht. Nun soll das Inkrafttreten des Gesetzes bevorstehen. Mit dem Gesetz soll der Zugang zu Gesundheitsleistungen erleichtert werden. Apotheker sollen bestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung abgeben können, darunter hormonelle Kontrazeptiva, Arzneimittel zur Nicotinentwöhnung und für den Reisebedarf. Außerdem sollen Apotheker Impfungen bei Erwachsenen und Kindern ab drei Jahren selbst veranlassen und verabreichen sowie die Behandlungsregimes von Patienten mit chronischen Krankheiten wie Diabetes und Bluthochdruck anpassen dürfen. 

Lagerwertverlust droht!

Zum 1. Juli hat der GKV-Spitzenverband neue Festbeträge beschlossen. Daher drohen für Apotheken zum Stichtag Lagerwertverluste oder für Patienten künftig neue Aufzahlungen, je nachdem, ob die Hersteller ihre Preise auf die neuen Erstattungshöchstbeträge senken werden oder nicht. Die neuen Festbeträge ab 1. Juli betreffen Memantin, Quetiapin und Riluzol sowie Kombinationen von Levothyroxin mit Jodid. Es wird empfohlen, das Lager für Arzneimittel mit den genannten Wirkstoffen zu optimieren, um mögliche Lagerwertverluste zu vermeiden. Die Hersteller sind nicht zum Ausgleich solcher Lagerwertverluste verpflichtet.

Vorsichtig mit SGLT2-Inhibitoren. 

Die SGLT2-Inhibitoren Canagliflozin, Dapagliflozin und Empagliflozin sollen hinsichtlich ihres Risikos, diabetische Ketoazidosen zu verursachen, untersucht werden. Das hat der Pharmakovigilanzausschuss der EMA bekannt gegeben. Die amerikanische Aufsichtsbehörde hatte bereits Mitte Mai auf das Risiko für diabetische Ketoazidosen unter SGLT2-Inhibitoren hingewiesen und Patienten aufgefordert, auf typische Symptome zu achten. Bislang wurden im Pharmakovigilanz Netzwerk der EMA weltweit 101 Fälle erfasst. Bei einigen davon waren im Gegensatz zur typischen diabetischen Ketoazidose die Blutzuckerspiegel nur leicht erhöht. Ein Umstand, der Diagnosestellung und Therapie verlangsamen kann. Die EMA wird nun prüfen, ob es notwendig ist, die Anwendungsempfehlungen zu ändern.

Apotheker als Suizid-Präventologen? 

Apotheker als Suizid-Präventologen? Die Germanwings-Flugzeug-Katastrophe hat das Thema Suizid verstärkt in die Wahrnehmung gerückt. Nicht nur die Frage, ob die ärztliche Schweigepflicht gelockert werden sollte, wird diskutiert: Könnten die Gesundheits- und Sozialberufe mehr tun? Könnte die begrenzte Abgabe bestimmter Arzneimittel durch Apotheker suizidpräventiv wirken? Sollte das Erkennen und die Behandlung von Suizidalität in der Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Gesundheits- und Sozialberufe stärker berücksichtigt werden? Kann die Anzahl von „spontanen Suiziden“ verringert werden, indem der Zugang zu bestimmten Arzneimitteln weiter beschränkt wird? Sollten bei bestimmten Analgetika, Sedativa oder Psychopharmaka, die bei einer Überdosis zum Tod führen können, die Packungsgrößen beschränkt bzw. die Abgabe begrenzt werden?

Neues EU-Logo für Versandapotheken. 

Ab dem 26. Juni 2015 können alle Versender von Arzneimitteln in Europa ein einheitliches Siegel tragen, ab dem 26. Oktober müssen sie es: Das von der EU-Kommission entwickelte Logo ist künftig verpflichtend. Und zwar sowohl für Apotheken als auch für Drogerien und andere Anbieter, die freiverkäufliche Arzneimittel über einen Webshop verkaufen. Das neue Versandhandelslogo soll Verbrauchern zeigen, dass eine Apotheke bzw. ein Versender nach nationalem Recht dazu berechtigt ist, Arzneimittel über das Internet zu versenden. Das Logo muss „gut sichtbar auf jeder Seite dargestellt werden, auf der Arzneimittel angeboten werden“. Außerdem muss es auf den Eintrag im Versandhandelsregister verlinken, das weiterhin vom DIMDI gepflegt wird.

Noch mehr Mers-Tote in Korea.

 Die Zahl der Toten und der Neuerkrankungen infolge des Mers-Ausbruchs in Südkorea ist weiter gestiegen: Die Zahl der bestätigten Kranken seit dem ersten Fall in dem Land vor mehr als drei Wochen auf 126. Mehr als 3600 Menschen, die sich mit dem Coronavirus (Mers-CoV) angesteckt haben könnten, sind unter Quarantäne gestellt. Bis zum 11. Juni waren bei der Weltgesundheitsorganisation weltweit 1227 bestätigte Mers-Fälle erfasst, darunter mindestens 449 Todesopfer. 

Griechische Apotheker streiken erneut.

 Aus Protest gegen den in Griechenland geplanten Verkauf nicht rezeptpflichtiger Medikamente in Supermärkten sind zahlreiche Apotheker in einen 24-stündigen Streik getreten. Nur wenige Apotheken blieben aus Sicherheitsgründen geöffnet. Die Regierung will auch Supermärkten den Verkauf erlauben. Laut Gesundheitsministerium geht es dabei um Verpflichtungen Griechenlands gegenüber seinen Geldgebern. So sollen „Monopolzustände“ abgeschafft werden. 

Poststreik betrifft auch DAZ-Zustellung

Die Deutsche Post streikt – und auch die Zustellung der DAZ ist betroffen. Wenn Sie nicht auf das Ende des Arbeitskampfes warten wollen, können Sie als Abonnent der DAZ Ihre DAZ auch online lesen – auf www.deutsche-apotheker-zeitung.de sich einfach mit Ihren Zugangsdaten anmelden. Wenn Sie Ihre digitale DAZ mitnehmen möchten und Besitzer eines Apple- oder Android-Tablets oder Smartphones sind: Mit der neuesten Version der DAZ-App können Sie alle Ausgaben von DAZ und AZ seit Anfang 2015 auch unterwegs lesen.


Dr. Carolina Kusnick (ck), Apothekerin 
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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