DAZ.online-Umfrage-Ergebnis

Substitutionsausschlussliste gehört abgeschafft

04.05.2015, 12:40 Uhr

Viele Apotheker halten von der Substitutionsausschlussliste wenig. (Foto: DAZ)

Viele Apotheker halten von der Substitutionsausschlussliste wenig. (Foto: DAZ)


Berlin – Viele Apotheker würden die Substitutionsausschlussliste gerne wieder abgeschafft wissen. Während sich die Stellungnahmefrist für die zweite Tranche der Substitutionsausschlussliste dem Ende neigt, plädierte in unserer Umfrage die klare Mehrheit für die Abschaffung der Liste. Sie hält das Mittel der pharmazeutischen Bedenken sowie das Aut-idem-Kreuz für ausreichende Instrumente, um eine sichere Patientenversorgung zu gewährleisten.

Der Gemeinsame Bundesausschuss schlägt vor, in der zweiten Tranche zwei Opioide (Buprenorphin-Pflaster/Oxycodon-Retardtabeletten mit unterschiedlicher Applikationshäufigkeit), weitere Antikonvulsiva sowie Phenprocoumon in die Liste aufzunehmen. Dabei sind die beiden Opioid-Analgetika schon nach den jetzt geltenden Regeln nicht austauschbar – die Liste soll insofern nur der Klarstellung dienen. Wir wollten wissen, wie Sie zur Substitutionsausschlussliste und ihrer geplanten Erweiterung stehen.

Von den 200 Teilnehmern unserer Umfrage stimmten 57,5 Prozent (115 Stimmen) angesichts ihrer Erfahrungen für die Abschaffung. 22 Prozent (44 Stimmen) sprachen sich dafür aus, die Liste jedenfalls so kurz wie möglich zu halten. Apotheker sollten ihrer Meinung nach stattdessen mehr Mut haben, pharmazeutische Bedenken geltend zu machen, und Ärzte sollten mutiger dabei sein, das Aut-idem-Kreuz zu nutzen.

Einige Apotheker halten die Liste durchaus für „richtig und wichtig“ (15 % bzw. 30 Stimmen) – allerdings finden sie auch, dass Apotheker ein stärkeres Mitentscheidungsrecht haben sollten, welche Wirkstoffe bzw. Arzneimittel aufgenommen werden. Lediglich 5,5 Prozent (11 Stimmen) finden, die Liste ist eine reine Alibiveranstaltung, zu der sich der Gesetzgeber gedrängt sah. Aus ihrer Sicht müsste sie eigentlich viel mehr Wirkstoffe und Darreichungsformen enthalten.


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