Substitutionsausschlussliste

Verbraucherschützer: Apotheker und Ärzte sollen kritische Punkte klären

Berlin - 17.12.2014, 16:11 Uhr


Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die Substitutionsausschlussliste ausdrücklich. „Die Neuerung ist grundsätzlich im Interesse von Patienten und verspricht eine qualitative Verbesserung der Arzneimittelverordnung“, heißt es seitens des Verbandes. Dass es nun bei der praktischen Umsetzung zu Problemen kommt, trifft hier nur begrenzt auf Verständnis. Auch wenn die Liste kurzfristig und ohne Übergangsfrist wirksam wurde: Die Apotheker- und Ärzteverbände hätten ausreichend Gelegenheit gehabt, frühzeitig und gezielt zu informieren, meint der vzbv.

Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens habe der vzbv darauf hingewiesen, dass bei der Umsetzung darauf zu achten ist, dass die Liste nicht austauschbarer Arzneimittel in der Praxis nicht zu neuen Problemen aus Verbrauchersicht führt. Dies betont der Verband in einer Stellungnahme gegenüber DAZ.online. So sei es „unerlässlich, dass Patienten bei der Verordnung und Abgabe eines betroffenen Arzneimittels durch den behandelnden Arzt und den aufgesuchten Apotheker über die Neuregelung informiert werden, da ansonsten Unsicherheiten entstehen“. Diese notwendigen Informationen müssten allen Beteiligten rechtzeitig vorliegen, so der vzbv – und das wäre angesichts der langen Vorlaufzeit der Liste aus seiner Sicht durchaus möglich gewesen. „Auch wenn die aktuelle Umstellung nun kurzfristig ohne Übergangsfrist erfolgte, sind die Verbände der Apotheker- und Ärzteschaft aufgerufen, in derartigen Fällen frühzeitig tätig zu werden und gezielt zu informieren“.

So müsse etwa klar sein, dass die an sich gewünschten Wirkstoffverordnungen in diesem speziellen Fall Probleme schaffen können und in der Regel eine weitere Abklärung zwischen Arzt und Apotheker notwendig machen. Kritische Punkte seien zudem der Umgang mit Rabattarzneimitteln, auf die Patienten gegebenenfalls bereits gut eingestellt sind, die Abgabe von Arzneimitteln im Notdienst sowie den Fall der Nichtlieferfähigkeit von Arzneimitteln. „In diesen Fällen braucht es zwischen allen Beteiligten eine Lösung im Sinne der Patienten, um die gewünschte qualitative Verbesserung der Versorgung auch wirklich erreichen zu können“, so der vzbv. Nur die Apotheken-Software umzustellen, reiche sicher nicht aus. Lösungsmöglichkeiten biete hingegen eine verbesserte Kommunikation zwischen Arzt und Apotheker – davon sind die Verbraucherschützer überzeugt.


Kirsten Sucker-Sket


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