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Rabatt-AM, Substitutions- und Vertriebsverbot
Tacpan auf allen Listen
Die Substitutionsausschlussliste und die BfArM-Liste mit zahlreichenden ruhenden Zulassungen verunsichern Patienten und sorgen für Verwirrung und Ärger in den Apotheken. Besonders spannend dürfte es werden, wenn eine Verordnung über das Tacrolimus-Generikum Tacpan vorgelegt wird.
Denn Tacpan findet sich auf allen Listen. Es ist rabattiert für über 50 Millionen Mitglieder zahlreicher gesetzlicher Krankenkassen, zum Beispiel für alle AOK-, Barmer GEK-, DAK-Gesundheit- sowie zahlreiche IKK- und BKK-Versicherten. Zudem findet es sich auch auf der BfArM-Liste von Arzneimitteln, deren Zulassung wegen ungültiger Studien ruht und die deshalb nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Und zum guten Schluss wird Tacrolimus (Hartkapseln) in der soeben im Bundesanzeiger veröffentlichen Substitutionsausschlussliste des G-BA aufgeführt. Entsprechende Präparate dürfen seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger (Stichtag 10.12.2014) auch bei pharmazeutischen Bedenken durch die Apotheke nicht mehr substituiert werden, selbst dann nicht, wenn kein Aut-idem-Kreuz gesetzt ist. Patienten mit einem Rezept über Tacpan müssen also zurück zum Arzt geschickt werden. Das gilt laut ABDA auch im Notdienst. Den Apothekern sind schlicht die Hände gebunden.
Das Deutsche ApothekenPortal hat eine Übersicht über bestehende Rabattverträge der vom Ruhen der Zulassung betroffenen Arzneimittel mit PZN und Zulassungsnummer erstellt. Sie ist unter www.deutschesapothekenportal.de abrufbar.
12.12.2014, 17:15 Uhr