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Aktualisierte BfArM-Liste
Heumann und Betapharm wieder verkehrsfähig
Heumann und Betapharm haben nach Auskunft des BfArM Rechtsmittel gegen das Ruhen der Zulassung ihrer Generika eingelegt, die auf Basis von GVK-Biosciences-Studien zugelassen waren. Das Ruhen der Zulassung ist nicht vollziehbar, alle Präparate sind damit wieder verkehrsfähig.
Am 9. Dezember 2014 hatte das BfArM eine Liste von 80 Präparaten veröffentlicht, deren Zulassung suspendiert worden war. Betroffene Hersteller hatten und haben die Möglichkeit gegen den Bescheid Rechtsmittel einzulegen. Diese haben aufschiebende Wirkung nach § 80 Absatz 1 VwGO, das Ruhen der Zulassung kann nicht vollzogen werden - so auch im Fall von Heumann und Betapharm. Das BfArM aktualisiert die Liste ständig, bevorzugt werk(täglich) gegen 14:00 Uhr mittags. Bei Unklarheiten, ob ein von dem Verfahren betroffenes Arzneimittel abgegeben werden darf oder nicht, sollte auf der Internetseite des BfArM die aktuelle Liste abgerufen werden.
12.12.2014, 16:48 Uhr