Substitutionsausschlussliste

AOK BaWü: Kein Retax bei Weiterversorgung mit Rabattarzneien

Berlin - 12.12.2014, 10:30 Uhr


Die seit Mittwoch gültige Substitutionsausschlussliste des Gemeinsamen Bundesausschusses war zwar von langer Hand vorbereitet – dennoch traf ihr Inkrafttreten viele Apotheken unvorbereitet. Die Apotheken-Software zeigt noch nicht an, dass es sich bei den Listen-Wirkstoffen um solche handelt, die nicht mehr ausgetauscht werden dürfen – auch nicht bei Vorliegen eines Rabattvertrages. Die ABDA geht davon aus, dass die Liste ab dem 1. Januar in der Software abgebildet sein wird.

Bis dahin heißt es: aufmerksam sein! Noch ist die Liste vergleichsweise übersichtlich – ihre Fortschreibung ist aber bereits in Arbeit. Die Wirkstoffe sind Pharmazeuten als kritisch bekannt. Mit Levothyroxin-Natrium und der Fixkombi Levothyroxin-Natrium+Kaliumiodid sind auch häufig verordnete Wirkstoffe betroffen. Viele Krankenkassen haben über diese Schildrüsenpräparate Rabattverträge laufen. Auch der kostenintensivere Wirkstoff Tacrolimus ist etwa bei den AOKs und der Techniker Krankenkasse unter Rabatt, Digitoxin bei der Barmer GEK.

Theoretisch kann es nun zu der abstrus anmutenden Situation kommen, dass eine Kasse eine Apotheke retaxiert, weil sie ein Rabattvertragspräparat abgegeben hat. Wer also etwa eine Wirkstoffverordnung über Levothyroxin-Natrium, Tacrolimus oder Digitoxin erhält und einen Rabattvertrag bedient, statt die Verordnung durch den Arzt klarstellen zu lassen, gibt nicht nach den rechtlichen Vorgaben ab.

Allerdings ist seitens großer Kassen zu hören, dass sie in der Übergangszeit bis die Substitutionsausschlussliste in der Software abgebildet ist, von Retaxationen absehen werden. Genannt werden wollen sie jedoch nicht. Die AOK Baden-Württemberg geht sogar noch weiter und sagt dies auch offen: „Die AOKs haben bereits im Vorfeld bemängelt, dass gerade die gesetzliche Regelung zur Vermeidung von Substitutionen bei vielen Patientinnen und Patienten, die auf ein rabattiertes Arzneimittel eingestellt sind und dieses sehr gut vertragen, einen Austausch erzwingt. Die AOK Baden-Württemberg beanstandet die Weiterversorgung mit rabattierten Arzneimitteln nicht“, heißt es dort auf eine Anfrage von DAZ.online. Auch beenden wird die Kasse die bestehenden Verträge nicht. Schon seit jeher, so die AOK, bestünden Rabattverträge auch für Arzneimittel, die aus anderen Gründen keiner Substitution zugänglich sind.

Dass andere Kassen das ebenso sehen, ist allerdings keinesfalls sicher. Daher heißt es vorerst: Die nicht mehr austauschbaren Wirkstoffe sollten Apotheker und ihr Personal im Kopf haben – oder sich auf einem gut sichtbaren Zettel notieren.


Kirsten Sucker-Sket


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