Meldung von UAW-Verdachtsfällen

EMA veröffentlicht Patienten-Flyer

Stuttgart - 11.11.2014, 17:30 Uhr


Seit Mitte 2012 die neue Pharmakovigilanz-Gesetzgebung in Kraft getreten ist, haben Patienten die Möglichkeit, vermutete unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) den zuständigen Behörden online zu melden. Die Arzneimittelbehörden hoffen, dass dies dazu beiträgt, seltene UAW schneller zu erkennen. Um die Patienten darin zu bestärken, Verdachtsfälle zu melden, veröffentlicht die europäische Aufsichtsbehörde EMA nun einen Flyer, der über das Meldungsverfahren informiert.

Patientenmeldungen helfen, heißt es auf dem Informationsblatt, Arzneimittel sicherer zu machen, da so mehr Informationen über Arzneimittel zur Verfügung gestellt werden. Neben Erläuterungen zum Ablauf des Meldeverfahrens finden sich auf dem Flyer, der in allen Amtssprachen der EU verfügbar ist, außerdem Antworten auf häufig gestellte Fragen, beispielswiese, was das schwarze Dreieck auf Arzneimittelpackungen bedeutet oder was mit einer UAW-Meldung, nachdem sie abgeschickt wurde, passiert. Diese Informationen könnten auch in der Apotheke bei der Meldung von Verdachtsfällen zu Nebenwirkungen nützlich sein.

Da Berichte von vermuteten UAW ein wichtiger Baustein in der Abwehr von Arzneimittelrisiken sind, bittet auch die Arzneimittelkommission der Apotheker, Patienten auf diese Möglichkeiten hinzuweisen und sie dabei mit fachlicher Expertise zu unterstützen.

Das Informationsblatt finden Sie zum Download auf der Homepage der EMA oder in gedruckter Form, in der DAZ, die kommenden Donnerstag erscheint.


Julia Borsch