Klinische Studien

BfArM: 10.000 Anträge in zehn Jahren

Berlin - 09.09.2014, 14:30 Uhr


Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat viel zu tun: Wie die Behörde heute mitteilt, hat sie jetzt den zehntausendsten Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung von Arzneimitteln in Deutschland erhalten. Seit 2004 müssen solche Studien in Europa behördlich genehmigt werden. Mit rund 1.000 Anträgen pro Jahr nimmt das BfArM eigenen Angaben zufolge eine Spitzenposition unter den europäischen Arzneimittelbehörden ein.

BfArM-Präsident Professor Dr. Karl Broich betonte, dass seine Behörde durch das Genehmigungsverfahren sehr gute Einflussmöglichkeiten auf die Durchführung klinischer Prüfungen in Deutschland habe: „Das kommt Patientensicherheit und Forschungsfreiheit gleichermaßen zu Gute.“ Allerdings sieht er mit Sorge, dass immer mehr Studien in Schwellenländer außerhalb Europas verlagert werden.

Bevor ein neues Arzneimittel zugelassen wird, muss es klinische Prüfungen durchlaufen. Im Rahmen dieser Prüfungen wird Patienten und Ärzten auch die Möglichkeit gegeben, Zugang zu noch nicht zugelassenen Arzneimitteln zu erhalten und so die möglichen Behandlungsoptionen zu erweitern.

Diese klinischen Prüfungen an Menschen bedürfen zum einen der Zustimmung einer Ethikkommission. Zum anderen prüft das BfArM jede dieser Prüfungen, um dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Teilnehmer gewahrt wird. Dabei bewerten Wissenschaftler der Behörde die Unterlagen zur pharmazeutischen Herstellung der untersuchten Arzneimittel, die Angemessenheit und die Ergebnisse der pharmakologischen und toxikologischen Vorprüfungen, sowie den Prüfplan, der genau beschreibt, wie die Studie durchgeführt werden soll.

Allzu leicht können es sich die pharmazeutischen Unternehmen offensichtlich nicht machen. Eigenen Angaben zufolge beanstandet das BfArM rund die Hälfte aller Erstanträge. Dann muss nachgebessert oder nachgeliefert werden. In den meisten Fällen werden die Anforderungen des BfArM in der Folge umgesetzt. Am Ende werden etwa 95 Prozent der beantragten klinischen Prüfungen genehmigt.

Eine durch das BfArM genehmigte klinische Prüfung wird auch während des Verlaufs weiter vom BfArM begleitet, um sicherzustellen, dass nicht bisher unbekannte Risiken die Sicherheit der Studienteilnehmer beeinträchtigen.


Kirsten Sucker-Sket