Sicherheitshinweise der Behörden

Nebenwirkungen unter Interferon beta

20.08.2014, 14:28 Uhr


Bei der Therapie der multiplen Sklerose mit Interferon beta wurden Fälle von thrombotischer Mikroangiopathie (TMA) sowie von nephrotischem Syndrom beobachtet, die mehrere Wochen bis Jahre nach Behandlungsbeginn auftreten können. Darüber informieren die deutschen und europäischen Aufsichtsbehörden in Abstimmung mit den Zulassungsinhabern in einer aktuellen Meldung.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie die Europäische Arzneimittel Agentur (EMA) halten Angehörige der Gesundheitsberufe daher dazu an, darauf zu achten, ob sich diese Erkrankungen unter der MS-Therapie mit Interferon beta entwickeln und sie gegebenenfalls zu behandeln.

Anlass für diese Sicherheitsinformationen ist eine Bewertung von Interferon beta-Arzneimitteln durch die europäischen Zulassungsbehörden, die aufgrund von Meldungen zu TMA und nephrotischem Syndrom bei MS-Patienten vorgenommen worden waren und bei der ein kausaler Zusammenhang zwischen Interferon beta-Arzneimitteln und nephrotischem Syndrom bzw. zwischen Interferon beta Arzneimitteln und TMA nicht ausgeschlossen werden konnte. Zugelassen zur MS-Behandlung sind die Interferon-beta-Präparate Avonex® (Interferon beta-1a), Betaferon® (Interferon beta-1b), Extavia® (Interferon beta-1b), Plegridy® (Peginterferon beta-1a) sowie Rebif® (Interferon beta-1a). Die Packungsbeilagen und Fachinformationen werden entsprechend angepasst. 

Weitere Informationen zur thrombotischen Mikroangiopathie sowie zum nephrotischen Syndrom unter Interferon beta finden Sie auf der Internetseite der BfArM.


Julia Borsch