Pharmazie

Die AkdÄ wirft Genzyme vor, die Behandlung von Leukämie-Patienten zu erschweren.
Marktrücknahme von MabCampath
AkdÄ wirft Genzyme Verantwortungslosigkeit vor
Alemtuzumab (MabCampath®), zugelassen zur Behandlung der chronischen lymphatischen Leukämie vom B-Zell-Typ (B-CLL), wurde von der Herstellerfirma Genzyme (Sanofi-Gruppe) zurückgerufen. Hintergrund sind nicht Wirksamkeits- oder Sicherheitsbedenken, sondern rein strategische Überlegungen.
Angestrebt wird eine Zulassung bei Multipler Sklerose. Hier sind deutlich größere Patientenzahlen zu erwarten als bei der bisherigen Zulassung. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft kritisiert dieses Indikations-Hopping. In einer soeben veröffentlichten Stellungnahme wirft sie dem Hersteller Verantwortungslosigkeit vor und ruft nach dem Gesetzgeber. Wörtlich heißt es:
„Durch die freiwillige Marktrücknahme aus rein kommerziellen Gründen nimmt Genzyme in Kauf, dass die Behandlung leukämiekranker Patienten unnötig erschwert wird. Das vom Unternehmer angebotene Programm, über das Alemtuzumab für diese Patienten weiterhin bezogen werden kann, ist für die Betroffenen aufwendig und wirft Fragen der Haftung auf.
Aus Sicht der AkdÄ übernimmt ein pharmazeutischer Unternehmer mit der Zulassung eines Arzneimittels auch die Verantwortung für eine dauerhaft sichere und unkomplizierte Versorgung der betroffenen Patienten mit diesem Arzneimittel. Mit der freiwilligen Marktrücknahme und dem geplanten "Indikations-Hopping" entzieht sich der pharmazeutische Unternehmer seiner Verantwortung auf inakzeptable Weise. Um ein solches Vorgehen eines pharmazeutischen Unternehmers zukünftig zu verhindern, müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend angepasst werden.“
Dr. Doris Uhl / 24.08.2012, 14:40 Uhr
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Peer Köster sagt:
27.08.2012 16:32Vom ethischen Standpunkt aus gehören die Patente zur Behandlung der Leukämie als mit Alemtuzumab als vorzeitig abgelaufen, da keine kommerzielle Verwertung erfolgt.
Die wirtschaftliche Verwertbarkeit ist immerhin ein Kriterium für die Patenterteilung - entsprechend sollte man dieses Monopolrecht bei nachträglicher und glaubhafter Nichtnutzung aberkennen und den Weg für Generika frei machen.
Wenn das Präparat wirksam ist und der Hersteller es maximal noch zur Blockade des Marktes einsetzt - und dadurch Menschenleben bedroht bzw.nicht gerettet werden können - dann missbraucht er sein Monopolrecht.
Der Staat bzw. wir als Gesellschaft vergeben Monopolrechte um den Fortschritt zu fördern, unsere Lebensqualität zu erhöhen und Innovation zu mehr...