Beschlüsse zur frühen Nutzenbewertung

G-BA: Nur Zytiga® mit beträchtlichem Zusatznutzen

Berlin - 29.03.2012, 18:20 Uhr


Nur dem Wirkstoff Abirateronacetat (Zytiga® von Janssen-Cilag) zur Behandlung des metastasierten Prostatakarzinoms hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute für eine Patientengruppe einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen attestiert.

Einem weiteren Wirkstoff für die Behandlung von metastasiertem Prostatakarzinom – Cabazitaxel (Jevtana®) der Firma Sanofi-Aventis – wurde für die vorbehandelte Patientengruppe dagegen nur ein Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen zugestanden. Damit widerspricht der G-BA der Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), das dem Wirkstoff zumindest teilweise einen beträchtlichen Zusatznutzen bescheinigt hatte.

Anhaltspunkte für einen geringen Zusatznutzen – in diesem Fall für die Behandlung von schnell fortschreitender schwerer schubförmig-remittierender Multipler Sklerose – legte der G-BA für den Wirkstoff Fingolimod (Gilenya®) des pharmazeutischen Unternehmens Novartis fest. Wegen eines erhöhten Risikoprofils sowie des schwachen Nutzenbelegs befristete das Gremium die Geltungsdauer des Beschlusses jedoch auf drei Jahre.

In zwei Fällen hielt der G-BA die eingereichten Dossiers der Unternehmen für unvollständig und konnte daher keinen Zusatznutzen feststellen: Regadenoson (Rapiscan®), ein Diagnostikum des Unternehmens Rapidscan Pharma Solutions, und das von Boehringer Ingelheim und Eli Lilly gemeinsam vertriebene Antidiabetikum Linagliptin (Trajenta®). Der G-BA räumte den Unternehmen im Rahmen der Einstiegsphase die Möglichkeit ein, innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung des Beschlusses ein überarbeitetes Dossier vorzulegen, um damit eine erneute Nutzenbewertung des Wirkstoffs zu veranlassen.

Als nächste Phase des Verfahrens wird der GKV-Spitzenverband auf Grundlage der G-BA-Beschlüsse mit den pharmazeutischen Unternehmen Preisverhandlungen führen. Nach Meldung des G-BA befinden sich derzeit 15 weitere Wirkstoffe im Nutzenbewertungsverfahren.


Almuth Schmidt/Juliane Ziegler


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