Eribulin bei Brustkrebs

IQWiG: Kein Zusatznutzen belegt

Berlin - 01.02.2012, 17:36 Uhr


Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) kann keine Belege für einen Zusatznutzen von Eribulin (Halaven®) in der Krebstherapie finden. Das Produkt von Eisai Europe ist seit März 2011 zugelassen.

Laut IQWiG gibt es keinen Überlebensvorteil durch Eribulin für Patientinnen, wenn eine Therapie mit Taxanen oder Anthrazyklinen möglich wäre. Es gebe allerdings einen Anhaltspunkt für eine Lebensverlängerung, wenn Taxane oder Anthrazykline nicht mehr infrage kommen.

Es sei nicht auszuschließen, dass die negativen Effekte (schwere Nebenwirkungen) die positiven Effekte (Überleben) von Eribulin aufwiegen. Bei den Patientinnen, die weiter mit Taxanen oder Anthrazyklinen behandelt werden könnten, sei nicht auszuschließen, dass Eribulin sogar mehr schadet als nützt. So kommt das Institut heute in der Gesamtschau zu dem Ergebnis, dass ein Zusatznutzen von Eribulin nicht belegt ist.

Für die frühe Nutzenbewertung lag dem IQWiG eine relevante Studie aus der Zulassung von Eribulin vor. Es seien allerdings auch Wirkstoffe eingesetzt worden, die nicht Teil der zweckmäßigen Vergleichstherapie sind. Insgesamt wurden nur 69 Prozent der Patientinnen in der Vergleichsgruppe gemäß den Vorgaben des G-BA behandelt, kritisieren die Kölner Wissenschaftler. Dennoch ziehe der Hersteller in seinem Dossier die Ergebnisse aller Patientinnen (Gesamtpopulation) heran. Diesem Vorgehen könne das IQWiG nicht folgen.

Nach Ende des Stellungnahmeverfahrens wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) voraussichtlich im April 2012 abschließend über den Zusatznutzen von Eribulin entscheiden.


Svenja Schwob