Pharmazie

In der Schweiz tobt ein Streit um das Aldi-Angebot von Arzneimitteln. (Foto: www.aldi-suisse.ch)
Schweiz
Aldi: Sodbrennen-Blocker lösen Streit aus
Bern - Das Angebot von „Sodbrennen-Blocker“ und „Magen-Darm-Pastillen“ in den Schweizer Aldi-Märkten hat zu einem Streit mit den Schweizer Apothekern geführt. Der Schweizer Apothekerverband Pharmasuisse sieht in Werbung und Angebot die Grenze zum Arzneimittelverkauf überschritten.
Karl Küenzi, Sprecher von Pharmasuisse kritisiert in der Schweizer Tageszeitung „Blick“ die Präsentation des nach Weihnachten eingeführte Aldi-Angebots als „Quasi-Arzneimittel“ und als „Täuschung der Patienten“. Eine Aldi-Verkäuferin könne wohl kaum die nötige Fachberatung bei gesundheitlichen Problemen bieten wie ein Apotheker. Küenzi von Pharmasuisse warnte vor einer Gefährdung der Patientensicherheit: „Es sollte darauf verzichtet werden, Medis auf gleicher Stufe wie Bonbons in der Selbstbedienung einzukaufen.“
Laut Küenzi ist der Apothekerverband bereits in Kontakt mit Swissmedic. Die Schweizerische Zulassungs- und Kontrollbehörde für Heilmittel prüft jetzt ihrerseits, ob ein Verkauf der Sodbrennen-Blocker über eine Supermarkt-Kette wie Aldi erlaubt ist. „Wir klären ab, ob die Hauptwirkung eine Unterstellung als Medizinprodukt ermöglicht“, bestätigt Petra Dörr, Direktionsmitglied bei Swissmedic.
Aldi-Schweiz-Sprecher Sven Bradke kann die Aufregung um die Sodbrennen-Blocker nicht verstehen. „Unsere Medizinprodukte erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen.“ Konsumenten erhielten alle wichtigen Informationen auf der Packungsbeilage und durch die Telefonhotline.
Lothar Klein / 04.01.2012, 11:29 Uhr
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zu Selch sagt:
05.01.2012 18:35Mhm, ich wäre mit solchen Äußerungen bezüglich fingierten Arzneimitteln oder dem Satz „…laviert sich ein Laden wie Aldi da raus indem er ein medikament als medzinprodukt ausgibt…“ deutlich vorsichtiger.
Es gibt ganz klare – europaweit geltende – Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, welche definieren, was nun ein Medizinprodukt oder was ein Arzneimittel ist und welche Anforderungen an ein solches Produkt zu stellen sind. Es sei hier unter anderem die Europäische Medizinprodukte-Richtlinie 93/42/EWG (MDD 93/42/EEC) genannt, die im Übrigen auch für die Schweiz Bestand hat und durch das dortige Heilmittelgesetz in nationales Recht umgesetzt wurde.
Ich hatte vor einiger Zeit in Deutschland ein identisches Produkt erworben. Das Produkt ist durch eine Benannte mehr...
Sven Larisch sagt:
05.01.2012 14:36Tja, wenn aldi Schweiz damit anfängt ist aldi weltweit nicht mehr weit würde ich mal behaupten.
Immer wieder wird von Arzneimittelmissbrauch geredet und dann laviert sich ein Laden wie Aldi da raus indem er ein medikament als medzinprodukt ausgibt mit "Hotline" unterstüzter Beratung. Schon in Deutschland sind die verkäuferInnen verschiedener Supermarktketten nicht!! in der Lage auch nur eine gute Auskunft zu den von Ihnen vertriebenen Produkten zu geben (siehe dm etc.) Die Grenzen werden immer weicher und die Bandagen für einzelne Apotheken immer härter. Also Spass macht das keinen mehr Apotheker zu sein. Auch in dem Hinblick das sich die Kollegen ja selbst zerfleischen (PickupStellen, Internetangebote, Versandhandel, Medis aus Ungarn und Holland etc.)
Noch bin ich zu jung um meine mehr...
howy sagt:
04.01.2012 19:32na das ist doch super!
Machen wir Herrn Sven Bradke doch zum Gesundheitsminister der BRD!
wenn alle "wichtigen" Informationen in der Packungsbeilage und via einer telefon-Hotline zu erhalten sind, dann machen wir das doch gleich für alle Arzneimittel, auch die rezeptfplichtigen. Denn die paar Analphabeten können dann jemand beauftragen der für sie bei einer hotline anruft.
....und die Rentenversicherung wird sich über diese klammheimliche Kosten-entlastung auch gleich mitfreuen, nicht wahr kranker Staat?