Pharmazie

(Foto: Harald Meyer-Kirk)

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Schwangerschaft

Fehlbildungen durch Arzneimittel auch nach Contergan ein Problem

Die Contergan-Katastrophe hat zwar zu einer strengeren Arzneimittelgesetzgebung geführt. Doch 50 Jahre nach Marktrücknahme von Contergan gehören Fehlbildungen durch Arzneimitteleinnahme in der Schwangerschaft immer noch nicht der Vergangenheit an. Im Gegenteil, sie scheinen zunehmend häufig als ein Bestandteil der generellen Nutzen-Risiken-Bewertung akzeptiert zu werden, so der Toxikologe Prof. Dr. Ralf Stahlmann vom Institut für Klinische Pharmakologie und Toxikologie der Charité - Universitätsmedizin Berlin.

In der aktuellen Ausgabe der DAZ analysiert er Arzneistoffe, die schon bei der Zulassung Risiken erkennen ließen, und solche, bei denen die Risiken erst nach jahrelangem Gebrauch offenkundig wurden. Zwar helfen unter anderem Schwangerschaftsregister, potenziell teratogene Arzneimittel frühzeitig zu erkennen. Doch die Konsequenzen, die zum Teil aus solchen Erkenntnissen gezogen werden, stoßen bei Stahlmann auf Kritik. So ist für ihn die Indikation Migräneprophylaxe für das als humanteratogen eingestufte Antiepileptikum Topiramat  nicht akzeptabel.
Bemerkenswert findet Stahlmann, dass in den USA bei der Bewertung der Teratogenität von Fluconazol erstmals auch die Dosierung berücksichtigt wurde. Danach wird eine niedrige Einmaldosierung von 150 mg zur Behandlung einer Vaginalcandidose der FDA-Teratogenitätsklassifizierung C zugeordnet und  kann damit bei Schwangeren eingesetzt werden. Eine mehrfach Gabe von Fluconazol in Dosierungen von 400 bis 800 mg wird dagegen als humanteratogen eingestuft (Klasse D). In Deutschland wird eine solche Dosis-abhängige Unterteilung nicht vorgenommen. Hier ist laut Roter Liste Fluconazol in der Schwangerschaft kontraindiziert, eine Schwangerschaft muss vor Therapiebeginn ausgeschlossen werden.  In der  Fachinformation wird dagegen auf die widersprüchliche Datenlage verwiesen und die Empfehlung  "Die Verwendung  während der Schwangerschaft sollte vermieden werden“ ausgesprochen. Andere Azol-Antimykotika wie Posaconazol (FDA Klasse D = humanteratogen), Itraconazol (FDA Klasse C) und Voriconazol (FDA Klasse C) sind in der Roten Liste mit dem Hinweis Gr. 6 versehen, was bedeutet, dass keine ausreichende Erfahrungen beim Menschen vorliegen, Tierversuche aber Hinweise für embryotoxische/teratogene Wirkungen ergeben haben. Solche unterschiedlichen Bewertungen von Behörden und Herstellern erschweren den Umgang mit den betroffenen Arzneimitteln, so Stahlmann. Er plädiert nicht zuletzt aufgrund der neuen FDA-Bewertung von Fuconazol für einen noch strikteren Umgang mit diesen Medikamenten bei Frauen im gebärfähigen Alter.

 

Lesen Sie dazu

Stahlmann  R: Teratogene Arzneimittel – auch nach Contergan ein Problem.
DAZ 2011; Nr. 49 S. 57 - 60

Dr. Doris Uhl / 08.12.2011, 11:15 Uhr

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