Pharmazie

20-er Packungen von OTC-Analgetika könnten bald der Vergangenheit angehören, wenn der Gesetzgeber die Größe auf die maximal empfohlene Behandlungsdauer in der Selbstmedikation begrenzt. (Foto: Dr. Hermann Vogel jun.)

20-er Packungen von OTC-Analgetika könnten bald der Vergangenheit angehören, wenn der Gesetzgeber die Größe auf die maximal empfohlene Behandlungsdauer in der Selbstmedikation begrenzt. (Foto: Dr. Hermann Vogel jun.)

Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht

Packungsgrößenbegrenzung für Analgetika wieder auf der Tagesordnung

Im September war der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht zu einer Sondersitzung einberufen worden, um über einen Antrag zur Packungsgrößenbegrenzung von OTC-Analgetika für einen Anwendungsbedarf von maximal vier Tagen zu entscheiden. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Jetzt hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) diesen Punkt erneut auf die Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses am 10. Januar 2012 gesetzt.

Ein Sprecher des BfArM begründete dieses ungewöhnliche Vorgehen damit, dass noch keine abschließende Entscheidung des Bundesministeriums für Gesundheit vorliegen würde und es noch Informationsbedarf gegeben hätte. Daher soll der Antrag auf Basis einer erweiterten Stellungnahme erneut gestellt werden. Betroffen sind die Analgetika Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Phenazon und Propyphenazon.
Begründet wird der Antrag nach wie vor mit einem Harmonisierungsbedarf im Hinblick auf Zulassungsverfahren auf europäischer Ebene. Danach bestehe Konsens, dass Antipyretika und Analgetika bei Fieber nicht länger als drei Tage, bei Schmerzen nicht länger als vier Tage im Rahmen einer Selbstmedikation angewendet werden sollen. Dies soll sich in einer entsprechenden Packungsgrößenbegrenzung für die aufgeführten Arzneistoffe niederschlagen.
Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) kann dieser Argumentation jedoch nicht folgen. „In keinem anderen europäischen Land gibt es eine solche Verknüpfung von Anwendungsdauer und Packungsgrößen oder entsprechende Bestrebungen, es gibt weder eine rechtliche Grundlage noch eine sachliche Notwendigkeit für dieses Vorgehen“, so Dr. Elmar Kroth, Geschäftsführer Wissenschaft beim BAH gegenüber DAZ.online.
Paracetamol ist Gegenstand eines eigenen Antrags. Es soll vollständig der Verschreibungspflicht unterstellt werden. Dieser Antrag stand schon auf der Tagesordnung der regulären Sitzung vom 5. Juli 2011 und war kurzfristig gestrichen worden.

Lesen Sie hierzu auch:

Keine Ausweitung der Verschreibungspflicht bei Analgetika AMK-Mitteilung. DAZ 2011, Nr. 40.

 

Entwurf der 9. AMVV-Änderungsverordung. Rezeptpflicht von Analgetika-Großpackungen nicht vorgesehen. DAZ.online 16.3.2010

Stellungnahme zu Analgetika-Großpackungen: AMK und DPhG wollen Verschreibungspflicht. DAZ 2010, Nr. 48, S. 26 ff.

Analgetika-Großpackungen; Kritik an Packungsgrößenbegrenzung. DAZ 2010, Nr. 6, s. 35 ff

Analgetika-Großpackungen nur noch auf Rezept? AZ 2010, Nr. 3

Diskussion um Verschreibungspflicht: Rezeptfreie Analgetika-Großpackungen zu gefährlich? DAZ 2010; Nr. 3

 

Dr. Doris Uhl / 11.11.2011, 14:15 Uhr

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