Pharmazie

Die LAK Brandenburg wehrt sich gegen den Vorwurf des Blisterverbands, wahrheitswidrige Behauptungen verbreitet zu haben.
Blisterverband gegen Apothekerkammer
LAK Brandenburg tritt Unterlassungserklärung entgegen
Potsdam - Die Landesapotheker- und die Landesärztekammer Brandenburg hatten im Oktober mit einem gemeinsamen Positionspapier Stellung gegen die Zweitverblisterung bezogen. Der Bundesverband Patientenindividueller Verblisterer (BPAV) wehrt sich nun dagegen und fordert eine Unterlassungserklärung von der LAK.
Die Kammer will sich allerdings nicht darauf einlassen. Sie ist dazu bereit, in einer gerichtlichen Auseinandersetzung dem Vorwurf einer wahrheitswidrigen Behauptung zu begegnen.
Wie die LAK Brandenburg in einer Pressemitteilung darlegt, habe sie in dem Positionspapier die Voraussetzungen beschrieben, unter denen die Verblisterung als eine Verbesserung zu befürworten wäre. Gleichzeitig habe sie die gegenwärtige Praxis abgelehnt, da sie diese Voraussetzungen als nicht erfüllt ansieht.
Dies musste den im Bundesverband Patientenindividueller Verblisterer e.V. (BPAV) vertretenen Unternehmen missfallen. Der BPAV trat daraufhin an die Kammer heran, mit der Bitte, die Gegenargumente persönlich ausführlicher vorstellen und ein klärendes Gespräch führen zu können.
Wenige Tage nach Eingang des Schreibens des Vorsitzenden des BPAV verlangten die Anwälte dieses Vereins von der Kammer die Abgabe einer Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen Die Höhe der Vertragsstrafe wurde mit 25.000 Euro beziffert. Durch diesen Akt sah die Kammer einem solchen Treffen den Boden entzogen.
Nach Mitteilung des Vorsitzendes des Blisterverbands, Hans Werner Holdermann, stellt sich die Lage anders dar: So habe der BPAV über zwei Wochen lang versucht, einen Gesprächstermin mit der Kammer zu bekommen, was allerdings nicht möglich war. Erst danach habe man die Unterlassungserklärung weitergeleitet.
Unabhängig vom nicht zustande gekommenen Treffen weist die Kammer die Behauptung der Wahrheitswidrigkeit zurück und wird die Unterlassungserklärung nicht abgeben. Erforderlichenfalls werde sie sich, so die Pressemitteilung, gegen den Vorwurf einer wahrheitswidrigen Behauptung vor Gericht wehren.
Peter Ditzel / 11.11.2011, 14:18 Uhr
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Kammerjäger sagt:
14.11.2011 13:29Mir geht es nicht um (Ihre?) politischen Angstszenarien, die waren schom immer ein schlechter Berater für den Apotheker.
Hier geht es um eine Verbesserung der Versorgung der Patienten, leider haben Sie dazu nichts bezutragen - analog der LAK Brandenburg.
unabhängiger Apotheker sagt:
14.11.2011 13:20Zuerst vorab, ich bin nicht Mitglied der Brandenburger LAK.
Was Sie da schreiben, als vermeintlicher "Kammerjäger" zeigt doch nur, dass Sie Angst haben, dass der vermeintlich ach so große Fortschritt Verblistern ein Irrweg bleibt. Wenn das Verblistern denn der so große Wurf wäre, dann können Sie sicher sein, bräuchte dieses System nicht einen so großen Werbeaufwand und hat trotzdem nicht den Riesen-Durchbruch erzielt. Verblistern Sie ruhig weiter, schimpfen Sie auf die Kammern und Verbände (ich bin kein Funktionär!!!), aber besser machen können Sie es wohl auch nicht. Wenn Sie am Ende Ihres Weges feststellen, daß mit Hilfe des Verblisterns u.a. weiterer toller Fortschritte die unabhängige Apotheke auf der Strecke bleibt und Großversorger wie Holdermann an Ihrer Stelle die mehr...
Kammerjäger sagt:
12.11.2011 16:47Ich bin unabhäniger Apotheker und habe mir jetzt nach langer Überlegung einen Automaten zugelegt. Ich versorge seit 10 Jahre als Apotheker Heime in Brandenburg und kenne die Problemlage, da ist die Verblisterung eine echte Unterstützung und Lösung vieler Probleme. Es ist eine solche Dummheit als Kammer ohne Kenntnis und Anhörung von Blisteranwendern mit entsprechenden "Positionspapieren" (wessen Position eigentlich???) in die Öffentlichkeit zu gehen, da kann ich die Abmahnung schon irgendwie nachvollziehen...
miwin sagt:
11.11.2011 19:26Bei allem Respekt, aber gerade die Kammer Brandenburg hat doch hier eine klare Aussage im Sinne aller unabhängigen Apotheker abgelegt.
Jetzt wird sie vom Lobbyverein BPAV abgemahnt und soll daran schuld sein? Was ist das überhaupt für ein Geschäftsgebahren des BPAV? Andere Meinungen werden weggeklagt, nur die eigene Meinung soll Wahrheit sein?
Ich, als Baden-Württemberger, wünschte, es gebe mehr solche Kammern.
Kammerjäger sagt:
11.11.2011 16:24Typisch Kammer-Funktionär, erst private Meinungen (mit zweifelhaftem Inhalt) unter dem Deckmantel der Kammer verbreiten und dann die entstehenden Kosten auf die Apotheker in Brandenburg abwälzen. Wenn das stimmt was da steht, geht es schnell mal um Anwalts- und Gerichtskosten in 5-stelliger Höhe. Eine kleine Beitragserhöhung wird das schon regeln...