Pharmazie

Unter Beobachtung: Das Arzneimittel Umckaloabo. (Foto: Spitzner)

Unter Beobachtung: Das Arzneimittel Umckaloabo. (Foto: Spitzner)

BfArM

Umckaloabo im Stufenplanverfahren

Berlin - Aufgrund des Anstiegs von Verdachtsmeldungen zu Leberschäden bei der Anwendung von pelargoniumhaltigen Arzneimitteln hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein Stufenplanverfahren der Stufe I mit dem Ziel des Informationsaustausches eingeleitet. Das BfArM hat das pharmazeutische Unternehmen bereits in einem Stufenplanschreiben informiert.

Es geht dabei um das pflanzliche Präparat Umckaloabo® der Firma Spitzner, das zur Behandlung von akuter Bronchitis zugelassen ist. Dem Institut liegen, so das Schreiben, kumulativ 20 Verdachtsfälle zu leberspezifischen unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) bei Anwendung von Pelargonium vor. Dabei seien in den letzten sechs Monaten vermehrt UAW-Meldungen bezüglich hepatotoxischer Reaktionen gemeldet worden. Aufgrund dieses Anstiegs in der Meldehäufigkeit und vor dem Hintergrund der beanspruchten Indikation pelargoniumhaltiger Arzneimittel sieht das BfArM nun die Notwendigkeit, das hepatotoxische Risiko bei der Anwendung von pelargoniumhaltigen Arzneimitteln weiter zu evaluieren.

Spitzner Arzneimittel begrüßt die Vorgehensweise ausdrücklich. Man erwartet eine sachliche Klärung durch die Zulassungsbehörde: „In der wissenschaftlichen Aufarbeitung der vorliegenden Daten zu den gemeldeten Verdachtsfällen sehen wir eine angemessene Möglichkeit einer sachlichen Beurteilung.“ Als verantwortungsvolles pharmazeutisches Unternehmen habe es zu jedem Zeitpunkt mit der notwendigen Sorgfalt alle potenziellen Risiken ausführlich untersucht und im Beipackzettel beschrieben – auch für Verdachtsfälle von unerwünschten Arzneimittelwirkungen im Bereich des Organsystems Leber. Es lägen für Umckaloabo® zudem einerseits umfangreiche toxikologische und sicherheitspharmakologische Daten zur Unbedenklichkeit und andererseits klinische Untersuchungen zur Wirksamkeit bei Erwachsenen und Kindern vor.

Das Stufenplanverfahren des BfArM ist ein Verwaltungsvorgang der Bundesregierung zur Beobachtung, Sammlung und Auswertung von Arzneimittelrisiken mit dem Ziel, entsprechende Abwehrmaßnahmen einleiten zu können. Es ist in zwei Gefahrenstufen unterteilt: Stufe I und Stufe II. Die Unterscheidung soll der Verhältnismäßigkeit der Mittel Rechnung tragen. Während die Stufe I bereits bei Hinweisen auf die Möglichkeit von Arzneimittelrisiken, also unter Umständen bereits bei einem assoziationsweisen Bezug zwischen einer bestimmten Beobachtung und der Gabe eines Arzneimittels eingeleitet werden kann, ist zur Einleitung eines Verfahrens in Gefahrenstufe II der begründete Verdacht auf ein gesundheitliches Risiko erforderlich. In der – im vorliegenden Verfahren bereits eingeleiteten – Stufe I wird das betroffene pharmazeutische Unternehmen nun zunächst angehört.

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Juliane Ziegler / 06.10.2011, 15:44 Uhr

Kommentare:

dr.dr. humbug sagt:
01.11.2011 10:32

es gibt noch nicht einmal eindeutige beweise,dass das zeug überhaupt etwas nutzt.
und schon mal gar nicht bei erkältungen, die ja bekanntlich durch viren verursacht werden, dieses medikament aber lediglich eine leicht antibakterielle wirkung aufweist.
und nirgendwo wird das medikament so vermarktet wie in deutschland. fazit: der deutsche michel lässst sich eben alles aufschwatzen..

Dr. Schröder Bielefeld sagt:
08.10.2011 00:39

Die Global-Player haben die Kawa-Kawa haltigen Arzneimittel aus dem Markt gekickt, sie haben die johanniskrauthaltigen Arzneimittel durch den Hinweis auf Beeinflussung des Cytochrom-P-Systems schwer angeschossen und sie werden auch Umckaloabo aus dem Markt schießen. Ist das gefährlich billige Paracetamol schon in Stufe II? Alle Marktmacht der pharmazeutischen Großindustrie!

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